Krankenhausrecht

Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit führenden Beratungsunternehmen, die nahezu das gesamte Spektrum von Beratungsleistungen gegenüber Leistungserbringern aus dem Gesundheitswesen abdecken, im Verband der Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen e.V. (VBGW) vernetzt und dort im Vorstand vertreten. Zudem steht auch die mit uns verbundene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VP Med GmbH für die bilanzielle und steuerliche Betreuung zur Verfügung. Heuking Kühn Lüer Wojtek kann daher bei Bedarf mit seinen Kooperationspartnern insgesamt ein breites Spektrum von Beratungsleistungen anbieten.

Die fachliche Bandbreite von Heuking Kühn Lüer Wojtek umfasst insbesondere die Betreuung von Kliniken und vergleichbaren Gesundheitseinrichtungen

  • im Gesellschaftsrecht und bei Transaktionen, insbesondere bei der Errichtung und Beendigung, beim Verkauf, bei Umstrukturierungen wie Fusionen und Ausgliederungen, bei der Eingehung von Kooperationen, bei dem Wechsel der öffentlich-rechtlichen Organisationsform, bei Privatisierungen, bei der Gestaltung von Betreiber- und Geschäftsführungsmodellen, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Trägern
  • in den verschiedenen Steuerdisziplinen, speziell im Bereich der Gemeinnützigkeit
  • bei der Teilnahme von Krankenhäusern an Modellvorhaben und der integrierten Versorgung, speziell beim Zusammenspiel von ambulanten und stationären Versorgungsmodellen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten (integrierte Facharztzentren/medizinische Versorgungszentren)
  • im gesamten Personalbereich, beispielsweise bei der Gestaltung von (Chef-)Arztverträgen und Arbeitsverträgen, bei Personalüberlassungen, arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, bei der Gestaltung tariflicher Arbeits- und Vergütungssysteme, bei Betriebsänderungen etc.
  • im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht/der Krankenhausfinanzierung und -planung, dem Kommunalrecht und Haushaltsrecht

Ärzte aller Fachrichtungen und andere freiberufliche Leistungserbringer berät und vertritt Heuking Kühn Lüer Wojtek rechtlich und steuerlich insbesondere 

  • bei der Errichtung, Erweiterung, Schließung und Übertragung von Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie Praxisgemeinschaften
  • bei der Rechtsformwahl, der Organisation neuer Versorgungsformen, wie Praxiskliniken, OP- und Gesundheitszentren, Integrierten Facharztzentren an Krankenhäusern und Praxisnetzwerken
  • im gesamten Personalbereich
  • in Zulassungsfragen, im Rahmen von Ausschreibungs- und Nachbesetzungsverfahren sowie im Zusammenhang mit dem ärztlichen Berufsrecht

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