Bankrecht

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Kreditinstitute und deren Kunden in bankrechtlichen Fragen jeder Art. Wir verfassen oder prüfen Kreditverträge, Konsortial- und Pool-Verträge sowie Sicherungsvereinbarungen, wie Globalzessionen, (Raum-)Sicherungsübereignungsverträge, Bürgschaften etc. Zudem bestellen und übertragen wir Sicherheiten.

Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen im Insolvenzrecht werden wir häufig von Kreditinstituten bei notleidenden Krediten und Kundeninsolvenzen herangezogen. Wir wirken auf Banken- oder Kundenseite an Sanierungen mit und verfassen die notwendigen Dokumente und Vereinbarungen (Überschuldungsstatus, Rangrücktrittsvereinbarungen, Besserungsscheine, gesellschaftsrechtliche Umgestaltungen).

Wir beraten Banken und Investoren beim Erwerb notleidender Kreditforderungen (Distressed Assets) und der anschließenden Restrukturierung von Kreditnehmern, zum Beispiel durch Debt-Equity-Swaps. Dabei achten wir auf die Einhaltung der strengen Regeln über Sanierungskredite und wählen rechtliche Gestaltungen, die im Insolvenzfall Anfechtungstatbestände und Kapitalersatzprobleme vermeiden.

In Kundeninsolvenzen vertreten wir Banken gegenüber dem Insolvenzverwalter und gegenüber anderen Gläubigern. Dabei wirken wir bei der zweckmäßigen Verwertung von Sicherungsgut mit und nehmen seit Jahrzehnten regelmäßig die Interessen von Kreditinstituten in Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren wahr, wobei wir auf eigene Erfahrungen als Zwangsverwalter zurückgreifen können.

Da die Sozietät über Spezialisten aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten verfügt, können bei der Lösung bankrechtlicher Probleme unter anderem die gesellschafts-, steuer-und wettbewerbsrechtlichen Aspekte mit berücksichtigt werden.

Bankaufsichtsrecht

Das Aufsichtsrecht ist regelmäßigen Veränderungen unterworfen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nehmen ständig zu. Deshalb bietet Heuking Kühn Lüer Wojtek seinen Mandanten stets aktuelle Beratung zu den Anforderungen des Aufsichtsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den jeweiligen Aufsichtsbehörden und beraten unsere europaweit und international operierenden Mandanten zu allen bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Wir verfügen über große Erfahrung bei der Beratung von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten und beraten diese mit Blick auf die erforderlichen Erlaubnisse und Compliance.

Anwälte in diesem Rechtsgebiet