Vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden und regelmäßig verschärfenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung komplexer Finanzierungen einzelner Projekte oder Transaktionen, des Geschäftsbetriebs einzelner Gesellschaften oder ganzer Unternehmensgruppen ist eine sorgfältige Planung und Gestaltung der rechtlichen Struktur dieser Finanzierungen eine unverzichtbare Voraussetzung. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung muss die Finanzierungsstruktur regelmäßig auch den Anforderungen des internationalen Bank- und Finanzrechts gerecht werden. Heuking Kühn Lüer Wojtek unterstützt Sie hierbei.
Für den Erwerb eines Unternehmens muss der Erwerber die (Eigen- oder Fremd-)Finanzierung des zu erbringenden Kaufpreises sorgfältig planen. Neben den eigentlichen Transaktionsvereinbarungen besteht daher ein hoher rechtlicher Bedarf bei der Ausgestaltung und Verhandlung der Finanzierungsverträge, deren Art und Umfang sich danach unterscheiden, ob es sich um eine öffentliche Übernahme oder einen Erwerb außerhalb des Kapitalmarkts handelt oder ob die Finanzierung zum Beispiel durch Management Buy-out, Leveraged Buy-out, Mezzanine-Darlehen, Verbriefungsmodelle oder durch schlichte Kreditaufnahme erfolgt.
Bei der Ausgestaltung der Finanzierung einzelner (Groß-)Projekte tritt zu den eigentlichen Finanzierungsverträgen häufig die Gestaltung einer (gesellschafts-)rechtlichen Struktur hinzu, innerhalb derer das Projekt realisiert werden soll. Insoweit sind besonders die verschiedenen Arten von nationalen oder internationalen Betreibermodellen zu erwähnen (BOT, BOOT, PoP, PPP und PFI).
Bei der allgemeinen Finanzierung von Unternehmen geht es um die Aufnahme von Finanzmitteln für den laufenden Geschäftsbetrieb. Insoweit sind besicherte oder unbesicherte Darlehensverträge, mit einem oder (im Rahmen von syndizierten Darlehen) mehreren Kreditgebern, zu gestalten und zu verhandeln.
Im Rahmen der strukturierten Finanzierung eines Unternehmens geht es um die Möglichkeiten einer Verbriefung von Krediten oder der Schaffung von Derivaten.
Unsere Sozietät verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Beratungserfahrung sowohl auf Seiten von Kapitalgebern als auch Kapitalnehmern und kann alle Aufgaben und Probleme, die sich im Rahmen der Unternehmensfinanzierung stellen, rechtlich und steuerliche optimiert lösen. Die von uns entwickelten und umgesetzten Lösungen zeichnen sich dabei dadurch aus, dass sie individuell auf den konkreten Fall zugeschnitten sind und sich in ihrer späteren Handhabung durch die Beteiligten in der praktischen Umsetzung bewähren können.
Wir entwickeln für Sie die optimalen rechtlichen und steuerlichen Strukturen der angestrebten Finanzierung und entwerfen die notwendigen Verträge. Wir begleiten unsere Mandanten in den Verhandlungen der Verträge mit den anderen an der Finanzierung Beteiligten. Selbstverständlich unterstützt Heuking Kühn Lüer Wojtek seine Mandanten auch in der Phase der anschließenden Umsetzung der Finanzierung.
Dabei greifen wir auf interdisziplinäre, eingespielte Beratungsteams zurück, die aufgrund ihrer langjährigen spezifischen Erfahrung sämtliche bei der Finanzierung betroffene Rechtsgebiete, wie Bank-, Kredit, Gesellschafts-, Kauf- und auch Steuerrecht vollständig abdecken können.
| Name | Ort |
|---|---|
| Dr. Vinzenz Bödeker, LL.M. | Frankfurt am Main |
| Dr. Stefan Duhnkrack | Hamburg |
| Dr. Kai Erhardt | Hamburg |
| Dr. Holger Erwin, M.Jur. | Zürich |
| Dr. Holger Erwin, M.Jur. | Frankfurt am Main |
| Dr. Jörg aus der Fünten | Köln |
| Ulrike Gantenberg | Düsseldorf |
| Jochen Jungbluth | Köln |
| Dr. Wolfgang Kühn | Düsseldorf |
| Dr. Thorsten Kuthe | Köln |
| Dr. Katja Plückelmann | Düsseldorf |
| Dr. Markus Rabe, LL.M. | München |
| Sven Radke, LL.M. | Köln |
| Dr. Mirko Sickinger, LL.M. | Köln |
| Hans-Jörg Simon, Mag. iur. | Hamburg |
| Prof. Dr. Georg Streit | München |
| Madeleine Zipperle | Köln |