Architektenrecht

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Architekten, Ingenieure und Bauherren umfassend in allen architektenrechtlichen Belangen. Hierzu zählen vor allem Honorar- und Haftungsfragen.

Das Architektenhonorarrecht kennt eine Reihe gesetzlicher Schriftformerfordernisse, die notwendigerweise einzuhalten sind, wenn der Architekt oder Ingenieur das vereinbarte Honorar erfolgreich geltend machen will. Eine Beratung und die Gestaltung des Planervertrages in einem möglichst frühzeitigen Stadium gehört daher zu den unablässigen Voraussetzungen, effektiv Ansprüche zu verwirklichen. Nur hier können die gesetzlich, von der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), eingeräumten Spielräume bei der Honorargestaltung effektiv genutzt werden. Dies gilt für beide Vertragsparteien gleichermaßen.

Im Bereich des Haftungsrechts gilt es, existenzvernichtende Risiken zu erkennen, und sie einer zulässigen vertraglichen Gestaltung zu unterwerfen. Hierher gehören für den Planer vor allem die Risiken einer wirtschaftlichen Fehlplanung und das Risiko mangelnder Genehmigungsfähigkeit der Planung. Für den Bauherrn kommt es vor allem darauf an, finanzielle Risiken zu minimieren, mithin beispielsweise Regelungen hinsichtlich einer Kostenobergrenze oder einer Mängelhaftungssicherheit zu entwerfen und zu vereinbaren.


Heuking Kühn Lüer Wojtek begleitet Sie auch bei der Abwicklung von Schadenersatz- und Nacherfüllungsansprüchen sowie  im Rahmen komplexer Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen. Zu einer umfassenden Betreuung gehört auch die Vertretung der Mandanten in Schlichtungs-/Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren sowie in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Recht der Projektsteuerung

Die Projektsteuerung ist ein zunehmend wichtigerer Bereich bei der Verwirklichung komplexer Bauprojekte. Sie umfasst eine Fülle unterschiedlicher Aufgaben aus dienst- und werkvertragsrechtlichen Bereichen. Hier gilt es, Verträge mit klar definiertem Leistungsumfang zu entwerfen und eine angemessene Honorierung zu entwickeln, die auch die besonderen Probleme des konkreten Projekts im Auge behalten.

Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil es keine gesetzliche Honorarvorgaben gibt und daher auf verschiedene Honorierungsmodelle zurückgegriffen werden muss, die jeweils unterschiedliche Stärken und Schwächen aufweisen. Zu einer umfassenden Betreuung gehört auch die Vertretung der Mandanten in Schlichtungs-/Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren sowie in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

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