Immobilientransaktionen

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät und vertritt Interessenten bei dem Verkauf oder dem Erwerb von bebauten oder unbebauten Immobilien. Dabei bewerten wir die damit verbundenen Risiken und Chancen und erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Mandanten die notwendigen Verträge. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung oder Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Verträge von

  • Grundstückskaufverträgen
  • Grunddienstbarkeiten
  • Mietverträgen und Pachtverträgen
  • Nachbarschaftsvereinbarungen
  • Versorgungsverträgen

mit den Kommunen. Soweit wir in diesen Angelegenheiten nicht – im Sinne von § 3 Beurkundungsgesetz – vorbefasst waren, beurkunden wir an unseren Standorten Berlin und Frankfurt/Main auch die notwendigen Rechtsgeschäfte.

Anwälte in diesem Rechtsgebiet