Arzneimittelrecht

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung unterliegen Arzneimittel und Medizinprodukte strengen gesetzlichen Vorschriften, die zum einen die Zulassung, Herstellung und den Vertrieb, zum anderen die Werbung betreffen.

Die Tätigkeit von Heuking Kühn Lüer Wojtek in diesem Bereich erstreckt sich insbesondere auf:

  • Beratung im Zulassungsverfahren
  • Beratung bei der Produktgestaltung und -werbung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen mit den zuständigen Behörden
  • Verteidigung gegen zivilrechtliche Ansprüche wegen angeblicher Verstöße gegen das Arzneimittelrecht, einschließlich der Hinterlegung von Schutzschriften
  • Abmahnung und gerichtliches Vorgehen bei Verstößen Ihrer Konkurrenten gegen das Arzneimittelrecht, nach Möglichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Probleme bereitet häufig die Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln oder Kosmetika, die für die Frage der Verkehrsfähigkeit aber besonders wichtig ist. Bei dieser Abgrenzung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, die teilweise vom Hersteller selbst beeinflusst werden können.

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Sie bei der Einführung neuer Produkte und der Gestaltung der Verpackung, der Beilageinformation und der Produktwerbung, damit die Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts nicht gefährdet wird. Verstöße gegen das Arzneimittelrecht stellen zugleich häufig auch Wettbewerbsverletzungen dar, gegen die jeder Mitbewerber sich zivilrechtlich zur Wehr setzen kann.

Unsere im Arzneimittelrecht tätigen Anwälte sind zugleich versierte Wettbewerbsrechtler, so dass wir Sie bei jeder arzneimittelrechtlichen Auseinandersetzung umfassend beraten und vertreten können. Spezifisch wettbewerbsrechtlich ist auch das Heilmittelwerberecht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Wettbewerbsrecht.

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