Architektenrecht
Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Architekten, Ingenieure und Bauherren umfassend in allen architektenrechtlichen Belangen. Hierzu zählen vor allem Honorar- und Haftungsfragen. Wir begleiten Sie bei der Abwicklung von Schadenersatz- und Nacherfüllungsansprüchen sowie im Rahmen komplexer Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen. Zu einer umfassenden Betreuung gehört auch die Vertretung der Mandanten in Schlichtungs-/Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren sowie in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
Der Kompetenz Architektenrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
Anwälte in diesem Rechtsgebiet