Arztrecht / Zahnarztrecht

Ärzte aller Fachrichtungen unterliegen dem Preisdruck der Krankenkassen. Deshalb schließen sich immer häufiger Ärzte verschiedener Disziplinen oder Ausrichtungen zusammen, um Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. Hierbei beraten wir Sie. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Konzeption verschiedener Formen der Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern. Dies gilt auch bezüglich interdisziplinärer Kooperationen, unter anderem auch von ärztlichen und nicht ärztlichen Heilberufen.

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Sie bei Praxisgründungen und -übertragungen sowie bei der Vertragsgestaltung bzw. Umgestaltung vorhandener Verträge rund um Gemeinschaftspraxen bzw. Praxisgemeinschaften und andere Formen der Zusammenarbeit.

Der Kompetenz Arztrecht / Zahnarztrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

Anwälte in diesem Rechtsgebiet