Bankaufsichtsrecht
Bankaufsichtsrecht
Unsere Beratung versteht sich als umfassende Begleitung des Mandanten bei allen an ihn gestellten Anforderungen aufsichtsrechtlicher Art. Dies umfasst unter anderem:
- Errichtung von Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstituten
- Erwerb und Erweiterung von Bank- und Finanzdienstleistungserlaubnissen, Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen
- Sonstige aufsichtsrechtliche Fragestellungen, z.B. Outsourcing, Anzeige- und Meldepflichten, Risikokontrolle, Datenschutz
- Angemessene Eigenkapitalausstattung (Basel II und Basel III)
- Erlaubnispflichten im Bereich von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere Rohstoffderivaten, OTC-Derivaten und Hedging-Geschäften
Der Kompetenz Bankaufsichtsrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
Anwälte in diesem Rechtsgebiet