Bankaufsichtsrecht

Bankaufsichtsrecht  

Unsere Beratung versteht sich als umfassende Begleitung des Mandanten bei allen an ihn gestellten Anforderungen aufsichtsrechtlicher Art. Dies umfasst unter anderem:

  • Errichtung von Kredit-, Finanz- und Zahlungsinstituten
  • Erwerb und Erweiterung von Bank- und Finanzdienstleistungserlaubnissen, Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen
  • Sonstige aufsichtsrechtliche Fragestellungen, z.B. Outsourcing, Anzeige- und Meldepflichten, Risikokontrolle, Datenschutz
  • Angemessene Eigenkapitalausstattung (Basel II und Basel III)
  • Erlaubnispflichten im Bereich von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere Rohstoffderivaten, OTC-Derivaten und Hedging-Geschäften

Der Kompetenz Bankaufsichtsrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

Anwälte in diesem Rechtsgebiet