Compliance und Arbeitsrecht

Die Einführung von Compliance-Instrumenten wirft regelmäßig arbeitsrechtliche Fragen auf.
Unsere Anwälte beraten bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung und Durchsetzung von Compliance-Maßnahmen, insbesondere bei der Ausgestaltung von Weisungs- und Direktionsrechten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Mitarbeiter (Datenschutz, Gleichbehandlung etc.).
Dabei stellen wir gleichermaßen sicher, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen auch den kollektivrechtlichen Anforderungen (Betriebsverfassung, Tarifverträge, etc.) genügen. Hierzu unterstützen wir den Arbeitgeber namentlich beim Umgang mit Informations- und Beteiligungsrechten der Betriebsräte und helfen bei der sachgerechten
Einbeziehung der Arbeitnehmervertretungen in Compliance-Fragen. 

Der Kompetenz Compliance und Arbeitsrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

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