Compliance
Zu den Pflichten von Geschäftsleitungsorganen gehört es, für die Einhaltung von Rechtsvorschriften innerhalb des Unternehmens zu sorgen.
„Compliance“ bezeichnet das Instrumentarium zur regelhaften Überwachung unternehmensinterner Abläufe zur Vermeidung von Haftungsfällen, Schadensersatzklagen und behördliche Ermittlungsmaßnahmen. Sie ist Bestandteil ordnungsgemäßer Unternehmensführung (Corporate Governance).
Unsere Anwälte beraten Sie umfassend bei der Schaffung, Effektivierung und Pflege des Compliance-Instrumentariums (interne Richtlinien und Kodizes, Prüfungsabläufe, Meldesysteme, „whistleblower hotlines“, Mitarbeiterschulungen). Dabei haben wir die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten im Auge, identifizieren das Erforderliche und setzen es gemeinsam mit ihnen um. Auf diese Weise erreichen wir ein Maximum an Haftungsvermeidung und ein Minimum an Risiko für das Unternehmen, seine Organmitglieder und Mitarbeiter.
Unsere Compliance-Beratung deckt sämtliche compliance-relevanten Rechtsgebiete ab, insbesondere:
- Arbeitsrecht
- Compliance bei M&A-Transaktionen
- Kapitalmarktrecht
- Kartellrechtliche Compliance
- Wirtschaftsstrafrecht (Criminal Compliance)
Der Kompetenz Compliance widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
- Arbeitsrecht
- Bankrecht und Finanzierung
- Gesellschaftsrecht / M&A
- IP, Media & Technology
- Kapitalmarktrecht
- Steuerrecht
- Vertriebsrecht
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Anwälte in diesem Rechtsgebiet
- Dr. Dieter Bohnert
- Gerhard Deiters
- Dominik Eickemeier
- Dr. Philipp Emden, LL.M. oec
- Dr. Holger Erwin, M.Jur.
- Ulrike Gantenberg
- Dr. Ruben A. Hofmann
- Daniel Klofat
- Eva Klostermann, LL.M. (UWC)
- Finn-Michael Liebscher
- Astrid Luedtke
- Dr. Katja Plückelmann
- Dr. Markus Rabe, LL.M.
- Dr. Markus Rheinländer
- Dr. Johan Schneider
- Dr. Carsten Schrader
- Adi Seffer
- Dr. Susanne Stauder (geb. Fischer)
- Dr. Dirk Stolz
- Dr. Andre-M. Szesny, LL.M.
- Madeleine Zipperle