Geschmacksmusterrecht
Geschmacksmuster schützen das Design eines Produkts – sei es ein Möbelstück, eine Flasche oder ein Kraftfahrzeug. Heuking Kühn Lüer Wojtek recherchiert für Sie nach etwaig entgegenstehenden älteren Geschmacksmustern Dritter und meldet Ihr Geschmacksmuster national oder international für Sie bei den zuständigen Ämtern an. Wir übernehmen auch die Verwaltung Ihres Geschmacksmusters einschließlich der Überwachung auf kollidierende Neuanmeldungen durch Dritte und die Schutzfristüberwachung. Verletzungen Ihres Geschmacksmusters durch identische oder ähnliche Produktgestaltungen Dritter unterbinden wir mit Abmahnungen und – wenn erforderlich – mit gerichtlichen Schritten wie Anträgen auf Erlass einstweiliger Verfügungen oder zivilrechtlichen Klagen bei den zuständigen Gerichten.
Der Kompetenz Geschmacksmusterrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
Anwälte in diesem Rechtsgebiet