Heilmittelwerberecht

Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungsmethoden sollen der Gesundheit dienen, können ihr bei falscher oder übermäßiger Anwendung aber auch schaden. Deshalb ist die Werbung für solche sog. Heilmittel in Deutschland einer verhältnismäßig strengen gesetzlichen Reglementierung durch das Heilmittelwerberecht unterworfen. Dies beginnt schon bei der Gestaltung der Arzneimittelverpackung und der Verpackungsbeilage. Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Pharmaprodukte und der Werbung für diese.

Der Kompetenz Heilmittelwerberecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

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