Kapitalmarktrechtliche Compliance
Compliance auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts dient der Einhaltung insbesondere wertpapierhandelsrechtlicher Vorschriften wie des Insider- und Marktmanipulationsverbotes sowie der zahlreichen Melde- und Mitteilungspflichten. Hier entscheiden Gerichte im Rahmen von Anlegerklagen zunehmend, dass Vorstände wegen nicht ausreichender interner Organisation kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungspflichten nicht ordnungsgemäß eingehalten haben.
Unsere Anwälte beraten kapitalmarktorientierte Unternehmen bei der Implementierung von internen Organisations- und Anforderungspflichten zur Einhaltung von Publizitätsvorschriften (Ad hoc-Publizität, directors’ dealings, Jahresabschlüsse usw.). Nur durch die Schaffung und regelmäßige Überprüfung der inneren Organisation und deren Anpassung an die gerade bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften regelmäßig sehr dynamische Entwicklung kann das Risiko von Anlegerklagen, aufsichtsbehördlichen Verfahren und auch strafrechtlichen Ermittlungen minimiert werden
Der Kompetenz Kapitalmarktrechtliche Compliance widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
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