Kartellrechtliche Compliance
Unsere Beratung im Bereich der kartellrechtlichen Compliance umfasst alle präventiven Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung des Kartellrechts sicherzustellen. Hierzu gehört die Identifizierung kartellrechtlicher Risiken im Rahmen einer Standortbestimmung mit der Unternehmensleitung ebenso wie die Erarbeiten von kartellrechtlichen Leitlinien und „Do’s and Don’ts“. Ein wesentliches Element der kartellrechtlichen Compliance-Beratung ist die Schulung von Mitarbeitern, die mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern in Kontakt kommen.
Einen Schwerpunkt der Beratung nimmt auch die kartellrechtliche Compliance in Verbänden ein. In Verbänden, in denen regelmäßig Wettbewerber zusammentreffen, besteht ein besonderes Risiko, dass es zu wettbewerbsbeschränkenden Abreden und einem Austausch wettbewerblich sensibler Marktinformationen kommt. Um Wettbewerbsverstöße in Verbandstreffen zu vermeiden, begleiten wir diese als sog. „Compliance Lawyer“.
Unsere präventive Compliance-Beratung verfolgt schließlich auch das Ziel, sicherzustellen, dass sich Unternehmen und Verbände im kartellrechtlichen Krisenfall vorausschauend verhalten. In unseren Schulungen bereiten wir unsere Mandanten daher auf mögliche Durchsuchungen der Kartellbehörden („Dawn Raids“) vor und versetzen sie in die Lage, sowohl während der Durchsuchung als auch unmittelbar danach, kurzfristig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und die notwendigen Entscheidungen – etwa über eine Kooperation mit den Kartellbehörden im Rahmen der Leniency Programme – zu treffen.
Der Kompetenz Kartellrechtliche Compliance widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
Anwälte in diesem Rechtsgebiet