Lizenzrecht

Inhaber von Schutzrechten wie Patenten, Marken, Geschmacksmustern oder Urheberrechten können Dritten erlauben, diese Schutzrechte zu benutzen – ihnen also eine Lizenz an dem Schutzrecht erteilen. Die Bedingungen, zu denen dies geschehen soll, werden sinnvoller Weise in einem Lizenzvertrag geregelt. Sei es auf Lizenzgeber- oder Lizenznehmerseite – Heuking Kühn Lüer Wojtek berät und vertritt Sie bei den Lizenzvertragsverhandlungen und bei der Formulierung eines Lizenzvertrags, der Ihre Rechte wahrt.

Der Kompetenz Lizenzrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

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