Presse- und Äußerungsrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Presserecht- und Äußerungsrechts erstreckt sich insbesondere auf:

  • Verteidigung gegen unberechtigte Beanstandungen von Presseberichterstattung einschließlich der Hinterlegung von Schutzschriften
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Gegendarstellungsverlangen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz-, Geldentschädigungs- und Widerrufsansprüchen
  • Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen unwahre oder herabsetzende Äußerungen Dritter außerhalb von Pressemitteilungen

Das Presserecht hält mit dem Gegendarstellungsanspruch einen speziellen Anspruch des von der Berichterstattung Betroffenen bereit, den es nur in diesem Rechtsgebiet gibt. Gerade hierbei sind zahlreiche Fallstricke zu beachten, die eine fundierte Rechtsberatung erfordern.

Von besonderer Wichtigkeit sind aber auch im Presse- und Äußerungsrecht die Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Soweit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen schwerwiegend verletzt wurde, steht ihm darüber hinaus auch ein Anspruch auf Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) zur Kompensation dieses immateriellen Schadens zu. Als besondere Form des Schadensersatzes bzw. als Beseitigungsanspruch kommt außerdem ein Anspruch auf Widerruf der beanstandeten Äußerung in Betracht.

Aufgrund der langjährigen Vertretung von Verlagen (auch der Wirtschaftspresse) kennt Heuking Kühn Lüer Wojtek die Besonderheiten dieses speziellen Rechtsgebiets und der Rechtsprechung der zuständigen Pressekammern und -senate der Gerichte, so dass wir unsere Angriffs- und Verteidigungsstrategie entsprechend ausrichten können

Der Kompetenz Presse- und Äußerungsrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

Anwälte in diesem Rechtsgebiet