Private Nachfolgeplanung

Ebenso wie im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt die optimale Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen auch das Fundament einer vorausschauenden privaten Nachfolgeplanung dar. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Gestaltung Ihrer privaten Nachfolgeregelungen unter Berücksichtigung Ihrer familiären Verhältnisse. Hierbei legt Heuking Kühn Lüer Wojtek ein gesondertes Augenmerk auf die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Gestaltung unter Berücksichtigung des ehelichen Güterrechts. Im privaten Bereich lässt sich ebenso wie im unternehmerischen Bereich eine erhebliche Erbschaftsteuer- beziehungsweise Schenkungsteuerersparnis durch eine sorgfältige Strukturierung des Vermögens erreichen. Ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Erbschaftsteuern ist dabei der Vermögensübergang im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Trotz der steuerlichen Attraktivität derartiger Konzepte behalten wir bei der diesbezüglichen Beratung stets auch die Versorgungsinteressen des Vermögensinhabers im Auge. 

Das Privatvermögen des Mandanten ist häufig über mehrere Länder verteilt. Dies macht eine sorgfältige Abstimmung entsprechender Nachfolgeregelungen mit dem grenzüberschreitenden Zivil- und Steuerrecht erforderlich. Heuking Kühn Lüer Wojtek kooperiert in derartigen Fallgestaltungen mit erprobten internationalen Partnerkanzleien.

Der Kompetenz Private Nachfolgeplanung widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:

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