Stiftungsrecht
Vermögenswirksam denken und handeln – und dabei Gutes tun. Die Stiftung als Modell der Vermögensbündelung zur Förderung eines bestimmten Zwecks, der einem am Herzen liegt, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Dies liegt nicht nur daran, dass der in der Stiftungssatzung festgelegte Stiftungszweck auch für die nachfolgenden Generationen verbindlich ist und nicht mehr abgeändert werden kann, sondern auch an der Möglichkeit der steueroptimierten Gestaltung. Es gibt eine ganze Reihe von stiftungsnahen Zuwendungsformen (wie Spende, Zustiftung, Schenkung unter Auflage, treuhänderische oder unselbstständige Stiftung und schließlich die rechtlich selbstständige Stiftung), die je nach Zielrichtung der Förderabsicht in Betracht kommen können. Heuking Kühn Lüer Wojtek zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf, anhand derer Sie die Entscheidung treffen. Sie sollen nachvollziehen können, warum eine bestimmte Gestaltungsvariante Ihren Anforderungen am besten gerecht wird. Erst im zweiten Schritt und dann, wenn die Grundlagen feststehen, machen wir uns mit Ihnen an die Umsetzung. Die für das jeweilige Modell notwendigen Verträge oder Gründungsdokumente werden von uns entworfen und mit Ihnen durchgesprochen. Wir begleiten Sie bis zum rechtswirksamen Abschluss und selbstverständlich auch darüber hinaus.
Der Kompetenz Stiftungsrecht widmen sich schwerpunktmäßig die folgenden Praxisgruppen:
Anwälte in diesem Rechtsgebiet