Insolvenzen

Insolvenzrechtliche Beratung beginnt nicht erst dann, wenn formal ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse abgewiesen worden ist, sondern weit früher. Denn Insolvenzen treten nicht plötzlich auf. Sie kündigen sich meist über einen längeren Zeitraum an, in dem sie noch abgewendet werden können, wenn man die Anzeichen einer Krise rechtzeitig erkennt und wirksame Gegenmaßnahmen ergreift. Eine solche wirtschaftliche Krise birgt aber eine Reihe von Risiken in sich, in denen Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Organe aber auch Gläubiger anwaltlicher Unterstützung bedürfen.

Beratung bei Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen

Ist Ihr Unternehmen in der Krise? Unternehmenskrisen und Insolvenzen stellen hohe Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und an die nachhaltige Bereitschaft zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Es ist deshalb erforderlich, dass Unternehmer und deren Berater umfassend mit den Instrumentarien vertraut sind, die für die Vorbeugung gegen Unternehmenskrisen, den Turnaround, das heißt eine drastische Kursänderung, und die Sanierung von Unternehmen notwendig und geeignet sind.

Das Insolvenzrecht bietet interessante Möglichkeiten zur außergerichtlichen Sanierung von Unternehmen, beispielsweise die vereinfachte Kapitalherabsetzung bei der GmbH, die Erleichterung der Kapitalaufnahme sowie Änderungen im Bereich des Eigenkapitalersatzrechts, die es Gläubigern und Dritten ermöglicht, sich zu Sanierungszwecken an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne eine rückwirkende Umqualifizierung ihrer Darlehen in Eigenkapitalersatz befürchten zu müssen. Ihr Unternehmen kann auch „durch“ die Insolvenz saniert werden.

Dafür hat der Gesetzgeber das Institut des Insolvenzplans geschaffen. Es ist bei einer umfassenden insolvenzrechtlichen Beratung nicht außer Acht zu lassen. Das neue Insolvenzrecht baut gerade auf der Idee auf, dass das Scheitern eines Wirtschaftssubjekts nicht unbedingt dessen Marktaustritt zur Folge haben muss, sondern die Chance für einen Neubeginn erhalten kann.

Was ist tatsächlich machbar? Für das Gelingen einer Umstrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahme ist von entscheidender Bedeutung, dies herauszufinden. Denn meist steht wenig Zeit zur Verfügung, die nicht für wünschenswerte, aber unrealistische Lösungen vergeudet werden darf. Heuking Kühn Lüer Wojtek bietet Ihnen die Kompetenz, die Krisensituation und die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens schnell zu analysieren, maßgeschneiderte kreative Lösungen zu erarbeiten und mit Ihnen gemeinsam umzusetzen. Wir unterstützen Sie ebenso, wenn Sie ein Investor sind, der sich an einer Sanierung oder Umstrukturierung beteiligen will.

Insolvenzberatung für Gesellschafter und Organe

Ungeachtet der Sanierungsmöglichkeiten birgt die wirtschaftliche Krise oder sogar die Insolvenzreife eines Unternehmens, insbesondere für die Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften nicht zu unterschätzende Risiken. Sie können zur Haftung wegen Insolvenzverschleppung, Masseschmälerung oder Verstöße gegen die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts führen. Für Gesellschafter besteht daneben das Risiko, wegen existenzgefährdender Eingriffe in das Gesellschaftsvermögen oder wegen der Haftung nach den Regeln des Eigenkapitalersatzrechts in Anspruch genommen zu werden.

Um diese Risiken auszuschalten, ist eine frühzeitige Beratung und Betreuung sehr wichtig. In diesen haftungsrechtlichen Fragestellungen berät und vertritt Heuking Kühn Lüer Wojtek Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern und Gläubigern.

Vertretung von Gläubigern gegenüber insolventen Schuldnern und Insolvenzverwaltern

Haben Sie Ansprüche gegen ein insolventes Unternehmen oder einen Schuldner? Dann vertreten wir Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte gegenüber Gläubigern, Insolvenzverwaltern und Dritten.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann ein Gläubiger seine Forderung nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung durchsetzen. Es ist ihm verwehrt, seinen Anspruch gegen den Schuldner einzuklagen und dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Diejenigen Forderungen, die vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden sind, können regelmäßig nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Heuking Kühn Lüer Wojtek berät und vertritt Sie sowohl bei der Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle als auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechte gegenüber Insolvenzverwaltern und Dritten. Oder müssen Sie Anfechtungsansprüchen gegenüber einem Insolvenzverwalter abwehren? Wir unterstützen Sie.

Auch Neugläubigern, deren Forderungen gegen eine insolvente Gesellschaft oder einen Schuldner nach der Insolvenzreife entstanden sind, helfen wir bei der Geltendmachung von Insolvenzverschleppungsschäden gegenüber Geschäftsführern und Vorständen.

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