Subventions- und Beihilferecht

Struktur- und Regionalfördermittel, Wohnungsbauförderung, Krankenhausfinanzierung, Ansiedlungs- und Kulturförderung – eine Vielzahl großer Projekte sind ohne staatliche Förderung nicht zu realisieren. Auf Subventionen besteht allerdings grundsätzlich kein Anspruch, Fördermittel sind zweckgebunden, über ihre Verwendung ist abzurechnen. In Fällen, in denen das geförderte Projekt sich anders als ursprünglich geplant entwickelt, können Rückforderungen im Raum stehen. 

Heuking Kühn Lüer Wojtek entwickelt mit Ihnen gemeinsame Strategien für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Schließlich sind bei Großprojekten die Auswirkungen auf Wettbewerb und Märkte auf europäischer Ebene im Auge zu behalten. Gemeinsam mit unseren Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperten klären wir beihilferechtliche Genehmigungspflichten. Wir verfügen darüber hinaus über langjährige Erfahrung bei der gerichtlichen Vertretung von Subventions- und Beihilfeempfängern.

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