Die Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Team spezialisierter und erfahrener Rechtsanwälte, das Emittenten, Finanzunternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute, Banken und Bankkonsortien bei der Durchführung bank- und kapitalmarktrechtlicher Transaktionen und Fragestellungen berät.
Kapitalmarktrechtlich beraten wir insbesondere bei Börseneinführungen und Zweitplatzierungen, Platzierungen von Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungen, Bezugsrechtsemissionen, Umplatzierungen von Aktien, Segmentwechseln und Delistings. Kapitalmarktteilnehmer vertrauen uns zudem in sämtlichen Fragen der kapitalmarktrechtlichen Compliance, zum Beispiel der Erfüllung von Publizitätspflichten, Insiderhandelsverbote etc.
Das Beratungsspektrum umfasst darüber hinaus alle Aspekte der sonstigen Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt, etwa durch die Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen, etc. Bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften oder der Abwehr solcher Übernahmen erarbeitet das Team der Practice Group Kapitalmarktrecht mit dem Mandanten die jeweils passende Strategie und begleitet das Übernahmeverfahren auf Bieterseite oder auf Seiten der Zielgesellschaft.
Bankrechtlich beraten wir Banken und Kreditnehmer bei der Kreditgewährung, Sicherheitenbestellung und –verwertung. Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung von Mandated Lead Arrangers bei Cross-Border-Finanzierungen nach Deutschland, häufig im Zusammenhang mit Leveraged Buy-outs. Bankaufsichtsrechtlich unterstützen wir Mandanten bei der Errichtung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie beim Erwerb und der Erweiterung entsprechender Erlaubnisse.
Auch aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere zu Outsourcing, Anzeige- und Meldepflichten, Risikokontrolle und Eigenmittelunterlegung werden an uns herangetragen. Für Kreditinstitute und Finanzdienstleister erstellen wir Netting Opinions für Derivate-Geschäfte. Zudem beraten wir Banken als Gläubiger mit Bezug auf Restrukturierung und Insolvenz von Bankkunden.
Im Bereich des Investmentrechts bieten wir unseren Mandanten umfassende rechtliche Betreuung an bei der Errichtung von offenen und geschlossenen Investmentfonds, der Umstrukturierung bzw. Verschmelzung von Fonds, dem Anzeigewesen, dem Vertrieb von Fondsanteilen und der Abwehr von Anlegerklagen.
Neben einer Einbindung der Spezialisten aus den übrigen Practice-Groups hat sich im Rahmen internationaler Aufgabestellungen eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen bewährt, sodass stets die bestmögliche Beratung sichergestellt ist.
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Hamburg | |
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