Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Praxisgruppe Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein Team spezialisierter und erfahrener Rechtsanwälte, das Emittenten, Finanzunternehmen, Finanzdienstleistungsinstitute, Banken und Bankkonsortien bei der Durchführung bank- und kapitalmarktrechtlicher Transaktionen und Fragestellungen berät.

Kapitalmarktrechtlich beraten wir insbesondere bei Börseneinführungen und Zweitplatzierungen, Platzierungen von Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungen, Bezugsrechtsemissionen, Umplatzierungen von Aktien, Segmentwechseln und Delistings. Kapitalmarktteilnehmer vertrauen uns zudem in sämtlichen Fragen der kapitalmarktrechtlichen Compliance, zum Beispiel der Erfüllung von Publizitätspflichten, Insiderhandelsverbote etc.

Das Beratungsspektrum umfasst darüber hinaus alle Aspekte der sonstigen Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt, etwa durch die Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen, etc. Bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften oder der Abwehr solcher Übernahmen erarbeitet das Team der Practice Group Kapitalmarktrecht mit dem Mandanten die jeweils passende Strategie und begleitet das Übernahmeverfahren auf Bieterseite oder auf Seiten der Zielgesellschaft.

Bankrechtlich beraten wir Banken und Kreditnehmer bei der Kreditgewährung, Sicherheitenbestellung und –verwertung. Ein Schwerpunkt liegt in der Beratung von Mandated Lead Arrangers bei Cross-Border-Finanzierungen nach Deutschland, häufig im Zusammenhang mit Leveraged Buy-outs. Bankaufsichtsrechtlich unterstützen wir Mandanten bei der Errichtung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie beim Erwerb und der Erweiterung entsprechender Erlaubnisse.

Auch aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere zu Outsourcing, Anzeige- und Meldepflichten, Risikokontrolle und Eigenmittelunterlegung werden an uns herangetragen. Für Kreditinstitute und Finanzdienstleister erstellen wir Netting Opinions für Derivate-Geschäfte. Zudem beraten wir Banken als Gläubiger mit Bezug auf Restrukturierung und Insolvenz von Bankkunden.

Im Bereich des Investmentrechts bieten wir unseren Mandanten umfassende rechtliche Betreuung an bei der Errichtung von offenen und geschlossenen Investmentfonds, der Umstrukturierung bzw. Verschmelzung von Fonds, dem Anzeigewesen, dem Vertrieb von Fondsanteilen und der Abwehr von Anlegerklagen.

Neben einer Einbindung der Spezialisten aus den übrigen Practice-Groups hat sich im Rahmen internationaler Aufgabestellungen eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen bewährt, sodass stets die bestmögliche Beratung sichergestellt ist.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Vorbereitung von Unternehmen auf Börseneinführungen (insbesondere Anpassung der Satzungen, Geschäftsordnungen etc., Durchführung der erforderlichen Kapital- und Umstrukturierungsmaßnahmen)
  • Erstellung von Wertpapier- und Verkaufsprospekten bei öffentlichen Angeboten und im Rahmen von Zulassungsverfahren
  • Begleitung von Prospektprüfungs- oder Übernahmeangebotsverfahren bei der BaFin
  • Erstellung von Emissionsverträgen mit Banken
  • Begleitung von Übernahmeszenarien und Erstellung von Angebotsunterlagen
  • Beratung bei der Abwehr von unfreundlichen Übernahmeversuchen
  • Due Diligence im Vorfeld von Börseneinführungen/Unternehmensübernahmen
  • Unterstützung bei Ad-hoc-Meldungen und der Erfüllung anderer Meldepflichten
  • Unterstützung bei der Einhaltung von Publizitätspflichten (etwa im Zusammenhang mit der Abhaltung von Hauptversammlungen und der Rechnungslegung)
  • Vorbereitung und Durchführung von Ausschlussverfahren (Squeeze-out)
  • Führung von Spruchverfahren
  • Gestaltung von Anleihe- und Optionsbedingungen
  • Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Sicherheitendokumentation bei Bankdarlehen
  • Bestellung von Luftfahrzeug-Registerpfandrechten
  • Beratung zu Zahlungsverkehrsfragen
  • Beratung zu Kredit- und Debitkarten
  • Due Diligence und Vertragsgestaltung bei Kauf und Verkauf von NPLs
  • Rechtliche Begleitung der Gründung von Instituten
  • Erlaubnisfragen nach KWG und InvG
  • Vertragsgestaltung bei geschlossenen Fonds
  • Umstrukturierungen von Instituten
  • Beratung von Instituten bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
  • E-Banking

Mitglieder

Name

Ort

Marc Baltus

Düsseldorf

Dr. Vinzenz Bödeker, LL.M.

Frankfurt am Main

Dr. Michael Dröge

Hamburg

Dr. Stefan Duhnkrack

Hamburg

Dr. Kai Erhardt

Hamburg

Dr. Jörg aus der Fünten

Köln

Ulrike Gantenberg

Düsseldorf

Jochen Jungbluth

Köln

Dr. Götz G. Karrer

Düsseldorf

Dr. Thorsten Kuthe

Köln

Dr. Michael Lauterbach

München

Dr. Jürgen Pesch

Frankfurt am Main

Dr. Katja Plückelmann

Düsseldorf

Dr. Markus Rabe, LL.M.

München

Sven Radke, LL.M.

Köln

Dr. Mirko Sickinger, LL.M.

Köln

Dr. Georg Streit

München

Dr. Helge-Torsten Wöhlert

München