Kapitalmarktrecht

Die Praxisgruppe Kapitalmarktrecht ist ein Team spezialisierter und erfahrener Rechtsanwälte, das Unternehmen bei der Durchführung kapitalmarktrechtlicher Transaktionen und in Fragen der laufenden kapitalmarktrechtlichen Compliance berät. 

Kapitalmarktrechtlich beraten wir insbesondere bei Börseneinführungen und Zweitplatzierungen, Bezugsrechtsemissionen, Umplatzierungen von Aktien, Segmentwechseln, Delistings und Squeeze-out’s. Bei der Strukturierung und Platzierung von Unternehmensanleihen, insbesondere in den neuen Mittelstandssegmenten der Deutschen Börsen sind wir regelmäßig tätig und nehmen hier eine Spitzenstellung im Markt ein. Kapitalmarktteilnehmer vertrauen uns zudem in sämtlichen Fragen der kapitalmarktrechtlichen Compliance, zum Beispiel der Erfüllung von Publizitätspflichten, der Beachtung von Insiderhandelsverboten und bei der Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen. 

Das Beratungsspektrum umfasst darüber hinaus alle Aspekte der sonstigen Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt, etwa durch Equity-Line-Finanzierungen, die Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen etc. Bei der Übernahme börsennotierter Gesellschaften oder der Abwehr solcher Übernahmen erarbeitet das Team der Praxisgruppe Kapitalmarktrecht mit dem Mandanten die jeweils passende Strategie und begleitet das Übernahmeverfahren auf Bieterseite oder auf Seiten der Zielgesellschaft. 

Neben einer Einbindung der Spezialisten aus den übrigen Praxisgruppen hat sich im Rahmen internationaler Aufgabenstellungen eine enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen bewährt, sodass stets die bestmögliche Beratung sichergestellt ist. 

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Vorbereitung von Unternehmen auf Börseneinführungen (insbesondere Anpassung der Satzungen, Geschäftsordnungen etc., Durchführung der erforderlichen Kapital- und Umstrukturierungsmaßnahmen)
  • Gestaltung von Anleihe- und Optionsbedingungen
  • Due Diligence im Vorfeld von Börseneinführungen/Unternehmensübernahmen
  • Erstellung von Wertpapier- und Verkaufsprospekten bei öffentlichen Angeboten und im Rahmen von Zulassungsverfahren für Aktien und Unternehmensanleihen
  • Begleitung von Prospektprüfungs- oder Übernahmeangebotsverfahren bei der BaFin
  • Beratung von Investoren bei Erwerb und Veräußerung von Aktienpaketen (Block-Trades) sowie wesentlicher Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften (PIPE-Transaktionen)
  • Begleitung von Übernahmeszenarien und Erstellung von Angebotsunterlagen
  • Beratung bei der Abwehr von unfreundlichen Übernahmeversuchen
  • Vorbereitung und Durchführung von Ausschlussverfahren (Squeeze-out) und Spruchverfahren
  • Gestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
  • Durchführung von Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen
  • Durchführung von Compliance-Schulungen
  • Unterstützung bei Ad-hoc-Meldungen und der Erfüllung anderer Melde- und Publizitätspflichten

Die folgenden Kompetenzen sind in der
Praxisgruppe "Kapitalmarktrecht" gebündelt:

Mitglieder dieser Praxisgruppe

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