20.12.2008
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Ausgliederung der Radiologie eines Kreiskrankenhauses
Ein größeres Kreiskrankenhaus in Nordrhein-Westfalen wurde von Heuking Kühn Lüer Wojtek umfassend bei der Konzeption und Umsetzung der Ausgliederung seiner radiologischen Abteilung auf eine am Krankenhaus baulich angesiedelte Gemeinschaftspraxis von Radiologen rechtlich und steuerlich betreut.
Hierzu gehörte insbesondere die Erstellung des Übertragungsvertrags, des Gemeinschaftspraxisvertrags, der Nutzungsüberlassungsverträge sowie der Vereinbarung über die Personalüberleitung und Finanzierung.
Jochen Jungbluth (auch Steuerberater), Köln
