Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Die zuständigen Ministerien des Landes Reinland-Pfalz sowie die Klinikleitung wurden bei der Umwandlung der medizinischen Einrichtungen ihres Universitäts-Sondervermögens in eine Anstalt öffentlichen Rechts umfassend rechtlich, steuerlich und bilanziell beraten.
Insbesondere wurde die Anstaltssatzung, einschließlich der Bestimmungen zur Organisationsstruktur, zum Klinikvorstand, zum Klinikausschuss, zum Aufsichtsrat, zur Verwaltung und zu den zentralen Einrichtungen entworfen, die erforderlichen Vereinbarungen zur Abgrenzung und Verzahnung der medizinischen Versorgung einerseits und der Sicherung der universitären Forschung und Lehre andereseits erstellt und die finanzierungsrechtliche Dimension unter Einbeziehung der entsprechenden Bundes- und Landesvorschriften konzipiert.
Jochen Jungbluth (auch Steuerberater), Köln
