Health Care & Life Sciences

Erfahrene Anwältinnen und Anwälte im Bereich Health Care & Life Sciences
Unsere Anwältinnen und Anwälte im Bereich Health Care & Life Sciences verfügen über langjähriges, branchenspezifisches Know-how. Mit einem hohen Verständnis der technischen, medizinischen und wirtschaftlichen Besonderheiten beraten wir Sie umfassend im Bereich des Gesundheitswesens. Unsere Arbeit erstreckt sich dabei auf alle relevanten Rechtsgebiete, so dass wir Ihnen eine optimierte All-in-One Lösung anbieten können. Dieser Ansatz erspart Ihnen unnötigen Abstimmungsbedarf sowie Reibungsverluste und damit auch Kosten.
Unsere Health Care & Life Sciences-Praxisgruppe besteht aus rund 35 hoch spezialisierten Anwältinnen und Anwälten, die Sie in allen relevanten Bereichen des Gesundheitswesens beraten und vertreten können. Unsere Mandantschaft besteht hauptsächlich aus Kliniken in privater und öffentlicher Hand, Investoren und Betreibern von ambulanten Leistungserbringern wie (Zahn-)Ärzten bzw. (zahn)ärztlichen Praxen, Medizinischen Versorgungszentren und Laboren, Investoren sowie Betreibern ambulanter und stationärer Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Medizinprodukteherstellern, Unternehmen der Pharmazie-, Kosmetik- sowie Lebensmittelindustrie, Forschungseinrichtungen, Krankenkassen und Versicherungsunternehmen, Pharmagroßhändlern sowie Zulieferern und Dienstleistern.
Unsere Leistungen
Health Care M&A
Health Care M&A
Im Allgemeinen
Im Bereich Health Care M&A beraten wir beim Verkauf und Erwerb von Krankenhäusern, Privatklinken, (Zahn-)Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren, Laboren, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie anderen Unternehmen aus der Gesundheitsbranche.
Beratungsangebot
Neben der Durchführung der Due Diligence, der Erstellung und Verhandlung der für die Transaktion erforderlichen Vertragsdokumentation und ggf. der Durchführung des fusionskontrollrechtlichen Anmeldeverfahrens umfasst unser Leistungsangebot zahlreiche Tätigkeiten an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht / M&A einerseits und Medizinrecht andererseits.
Was uns besonders macht
- Von der Vorbereitungsphase bis zum Closing erhalten unsere Mandanten sämtliche Leistungen aus einer Hand. Dies beinhaltet auch die Strukturierung der Transaktion unter Berücksichtigung insbesondere der besonderen regulatorischen und steuerlichen Vorgaben sowie die Begleitung und Vertretung bei der Durchführung erforderlicher Zulassungs- und/oder Genehmigungsverfahren sowie etwaiger Verhandlungen mit den zuständigen Behörden oder Institutionen der Selbstverwaltung oder Gesetzlichen Krankenkassen.
- Wir verbinden umfassende Transaktionserfahrung mit Spezialkenntnissen im regulatorischen Bereich (Doppelkompetenz).
- Wir sind sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite tätig. Bei Transaktionen auf Käuferseite profitieren wir von unserem Verständnis der Abläufe sowie Besonderheiten auf Verkäuferseite und umgekehrt.
- Wir sind jederzeit in der Lage, bei großvolumigen und komplexen Transaktionen kurzfristig ein Team aus spezialisierten sowie markterfahrenen Anwältinnen und Anwälten einzusetzen.
- Für unsere Mandanten aus der Gesundheitsbranche sind wir bundesweit tätig. Dies umfasst auch die Beratung zahlreicher internationaler Finanzinvestoren und Unternehmen.
Regulatorische Beratung und operative Begleitung von Leistungserbringern
Regulatorische Beratung und operative Begleitung von Leistungserbringern
Im Allgemeinen
Wir beraten ambulante Leistungserbringer (wie (Zahn-)Ärzte bzw. (zahn)-ärztliche Praxen, Labore und Medizinische Versorgungszentren), stationäre Leistungserbringer (wie Krankenhäuser sowie Privatklinken) und Alten-, Pflege- sowie Rehaeinrichtungen regulatorisch.
Beratungsangebot
Wir beraten und begleiten Leistungserbringer von der Gründungsphase an. Von unserer Expertise profitieren vor allem (Zahn-)Ärzte, Labore und Medizinische Versorgungszentren bei Kooperationen untereinander (etwa zu Berufsausübungs- und Organisationsgemeinschaften oder Praxisverbünden) sowie bei Zusammenschlüssen mit Angehörigen anderer Heilberufe.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von stationären Leistungserbringern bei Kooperationen, Outsourcing-Projekten und Umstrukturierungen oder Schließungen, einschließlich der Begleitung bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln.
Überdies beraten wir unsere Mandanten aus dem genannten Kreis der ambulanten und stationären Leistungserbringer laufend regulatorisch im Tagesgeschäft.
Was uns besonders macht
- Durch die langjährige spezialisierte Tätigkeit unserer regulatorisch tätigen Berater sind wir eng mit den (lokalen) Zulassungsausschüssen, Kassen(-zahn)ärztlichen Vereinigungen und (Zahn-)Ärztekammern vernetzt, und zwar bundesweit.
- Aufgrund unserer Spezialisierung gepaart mit einem großen praxisgruppen- und kanzleiübergreifenden Netzwerk können wir uns sämtlicher struktureller Themen unserer Mandanten annehmen – und das alles aus einer Hand (inkl. Steuerrecht).
Digital Health Care & Protection
Digital Health Care & Protection
Im Allgemeinen
Unsere Anwältinnen und Anwälte mit dem Schwerpunkt Digital Health verfügen über eine umfassende Expertise in der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die durch eine Vielzahl von technologischen Weiterentwicklungen sowie unterschiedlichen gesetzgeberischen Vorhaben auf nationaler (z. B. Patientendatenschutz, Digitale-Versorgung-Gesetz, Gesundheitsdatennutzungsgesetz, Digitalgesetz) und europäischer Ebene (z. B. European Health Data Space Act, KI-Verordnung, NIS-2-Richtlinie) geprägt ist.
Beratungsangebot
Operative Unterstützung
Ein wesentlicher Teil unserer Beratung ist die Unterstützung von Anbietern bei der Entwicklung und Einführung digitaler Gesundheitstechnologien sowie moderner Softwarelösungen, beispielsweise in Form von cloudbasierten Anwendungen, softwarebasierten Medizinprodukten und intelligenten vernetzten Geräten, um die Patientenversorgung zu verbessern. Dabei beraten wir bei der Gestaltung von Kooperationsverhältnissen mit Partnern und Dienstleistern.
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Implementierung und Nutzung geeigneter Lösungen innerhalb ihrer eigenen Organisationsstrukturen. Wir unterstützen auch bei der Ausgliederung eigener Unternehmensprozesse im Rahmen komplexer IT-Infrastrukturprojekte (z. B. beim Outsourcing von Rechenzentrumsdienstleistungen).
Datenschutz und Informationssicherheit
Ein weiterer Fokus liegt auf der Beratung zum Datenschutz und der Informationssicherheit im Gesundheitswesen. Wir legen besonderen Wert auf die Gestaltung datenschutzkonformer Strukturen und Prozesse, um die Gesamt-Compliance in der Organisation sicherzustellen. Dies beinhaltet die Erstellung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumentation (z. B. Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzfolgenabschätzung), die datenschutzkonforme Zusammenarbeit mit externen Stellen (z. B. Dienstleistern, Kooperationspartnern) sowie die rechtmäßige Übertragung von Daten innerhalb eines Unternehmens.
Darüber hinaus beraten wir zu datenschutzrechtlichen Fragen im regulatorischen Umfeld, wie der datenschutzkonformen Gestaltung von digitalen Gesundheitsförderungs- und Präventionsangeboten sowie digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und digitalen Pflegeanwendungen (DiPA). Damit verbunden ist die Unterstützung im Bereich IT- und Datensicherheit.
Wir begleiten bei der Implementierung von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Informationssicherheit sowie bei der Bewältigung von Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen (z. B. Ransomware-Angriffe auf Klinikbetreiber und deren Lieferketten). Dabei arbeiten wir eng mit verschiedenen IT-Sicherheitsunternehmen zusammen, die etwa die Implementierung von Risikomanagementmaßnahmen übernehmen, Lösungen zur Überwachung der IT- und Cyber-Sicherheit bereitstellen, sowie Cybersicherheitsvorfällen vorbeugen und diese forensisch begutachten. Auf diese Weise unterstützen wir auch bei der Entwicklung und Markteinführung von digitalen Applikationen und Systemen im Gesundheitsbereich aus IT-sicherheitsrechtlicher Sicht.
Regulatorische Beratung
Wir unterstützen auch bei der Implementierung neuer gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Zu den aktuellen Themen gehören unter anderem die verbesserte Nutzung von Gesundheitsdaten und die Bereitstellung von digitalen Gesundheitsleistungen (z.B. Bereitstellung digitaler Behandlungsmöglichkeiten wie Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Diensten). Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Bereich der Informationssicherheit. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. NIS-2- und CER-Richtlinie), liegt ein wesentlicher Fokus in der Beratung von Betreibern kritischer Infrastrukturen im Gesundheitsbereich.
Was uns besonders macht
Unsere Beratungspraxis ist durch einen konvergenten Ansatz geprägt, der neben rechtlichen Aspekten auch operative, technische und kommerzielle Themen berücksichtigt. Hierbei können unsere Berater auf langjährige Erfahrungen und Zertifizierungen im Bereich IT-Sicherheit zurückgreifen. Zudem verfügen wir über enge Kontakte sowohl auf behördlicher, als auch unternehmerischer Seite im Gesundheitswesen und der Datenschutz- und IT-Sicherheitsindustrie.
Health Care Compliance
Health Care Compliance
Im Allgemeinen
Aufgrund der Vielfalt an geltenden Regelwerken und kontinuierlichen Veränderungen ist es schwierig, den Überblick über das regulatorische Umfeld in der Gesundheitsbranche zu behalten. Die Anforderungen an das Compliance-Management im Gesundheitswesen nehmen ständig zu. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die Implementierung entsprechender Maßnahmen erfordern fundiertes Branchenwissen und langjährige Erfahrung. Wir stehen unseren Mandanten zur Seite, um ihnen bei der Navigation durch den Dschungel der Vorschriften zu helfen.
Beratungsangebot
Unsere Beratungsleistungen umfassen eine breite Palette von Dienstleistungen für Leistungserbringer, Einrichtungen im Gesundheitswesen und entsprechende Führungskräfte. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung rechtlich einwandfreier Strukturen sowie bei internen Untersuchungen im Falle möglicher Compliance-Verstöße. Darüber hinaus erstellen wir regelmäßig Gutachten zu spezifischen Einzelfragen, insbesondere im Bereich des Medizinstrafrechts, des ärztlichen Berufsrechts und bei Kooperationsvereinbarungen.
Präventive Maßnahmen
Implementierung von Meldesystemen und Richtlinien sowie die Ausgestaltung rechtskonformer Strukturen wie Verträge und Leistungsmodelle, einschließlich Compliance Management Systeme.
Die geschäftlichen rechtlichen Anforderungen sind von großer Tragweite. Eine maßgeschneiderte Compliance-Kultur, die an das jeweilige Unternehmen angepasst ist, zusammen mit gezielten Ansätzen zur Prävention von rechtlichen Fehlern und unzulässigem Verhalten von Mitarbeitern, reduziert die Haftungsrisiken sowohl für die Geschäftsleitung (unter Berücksichtigung von Aufsichts- und Organisationspflichten) als auch für das Unternehmen als Ganzes.
Diese Maßnahmen tragen zu einer integren und vertrauenswürdigen Unternehmenskultur bei. Darüber hinaus dient ein effizientes Compliance Management System dazu, unmittelbare Schäden durch Mitarbeiterhandlungen zu verhindern, wie etwa die Veruntreuung von Unternehmensgeldern, den Missbrauch von Ressourcen, Diebstahl oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
Wir erkennen die Risikofelder und Verpflichtungen unserer Mandanten, setzen Prioritäten bei der Bewertung und Umsetzung von Risiken und entwickeln angemessene und wirkungsvolle Lösungen zur Ausgestaltung von Compliance Management Systemen. Neben den gängigen Compliance-Bereichen, wie dem Kartellrecht und Korruption, bestehen auch in anderen Bereichen erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen und ihre Führungskräfte. Hierzu zählen die Vermeidung von Verstößen gegen Steuervorschriften (Tax Compliance), Datenschutzrecht, Umweltrecht, Exportkontrolle und andere Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Lebensmittelvorschriften, Anti-Geldwäsche-Bestimmungen sowie Regelungen des Kapitalmarktrechts.
Interne Prüfungen
„Was tun, wenn etwas schiefgelaufen ist?" Interne Untersuchungen bei potenziellen Regelverstößen im Bereich der Einhaltung von Vorschriften.
Falls der Verdacht auf Nichteinhaltung von Vorschriften aufkommt oder behördliche Ermittlungen eingeleitet werden, ist es von größter Wichtigkeit, dass das Unternehmensmanagement schnellstmöglich eine klare Vorstellung von der möglichen Tragweite der Verstöße gewinnt, um angemessen reagieren zu können. In solchen Fällen bieten interne Prüfungen eine geeignete Methode.
Interne Prüfungen sind unverzichtbarer Bestandteil eines angemessenen Compliance Management Systems. Sie stellen den ersten Schritt zur effizienten Begrenzung von Schäden dar, haben vorbeugenden Charakter und können dazu beitragen, Sanktionen für das Unternehmen zu mildern. Zusätzlich erfüllen sie die gesetzlich geforderte Selbstreinigung des Unternehmens, beispielsweise im Kontext von Vergabevorschriften.
Was uns besonders macht
Aufgrund der breiten Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind wir in der Lage, in den Bereichen Health Care & Life Sciences und Compliance eine Beratung "aus einer Hand" anzubieten, wobei der Mandant feste Ansprechpartner zur Seite hat.
Beschaffung im Gesundheitswesen
Beschaffung im Gesundheitswesen
Im Allgemeinen
Rechtzeitig, verlässlich und wirtschaftlich alle benötigten Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen zu beschaffen, gewinnt für alle Akteure im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Öffentlich getragene Einrichtungen und Fördermittelempfänger müssen dabei das Vergaberecht beachten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtssicheren und wirtschaftlichen Gestaltung ihrer Einkaufsprozesse.
Beratungsangebot
Vergaberechtliche Beratung
Unser Fokus liegt auf der vergaberechtlichen Beratung aus einer Hand.
Besonders öffentlich getragene Krankenhäuser sind verpflichtet, ihre Beschaffungsvorhaben gemäß dem Vergaberecht auszuschreiben. Dies betrifft nicht nur medizinische Kernbereiche wie den Einkauf von medizintechnischen Geräten und radiologischen Leistungen, sondern auch grundlegende Bedürfnisse wie Wäscheservice und Speisenversorgung. Gleiches gilt für Krankenhäuser in privater oder kirchlicher Trägerschaft, die ihre Anschaffungen mit Fördermitteln finanzieren: auch sie müssen sich beim „Ausgeben“ der Fördermittel nach dem Vergaberecht richten, um nicht zu riskieren, dass die Fördermittel zurückgefordert werden.
Wir beraten umfassend bei der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren, angefangen von der Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe, einschließlich der Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten.
Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren im Gesundheitswesen beteiligen möchten, unterstützen wir bei der Einhaltung der formalen Anforderungen der Ausschreibung und helfen dabei, formale Fehler bei der Angebotsabgabe zu vermeiden. Zudem setzen wir ihre rechtliche Position gegebenenfalls in Nachprüfungsverfahren durch.
Unterstützung bei dem Bezug von Bauleistungen und der Finanzierung
Wir unterstützen Krankenhäuser und andere Unternehmen im Gesundheitswesen bei der Entwicklung und rechtlichen Steuerung komplexer Immobilienprojekte wie Neubauten, Erweiterungen, Umbauten oder Sanierungen, einschließlich der Finanzierung. Unsere Anwältinnen und Anwälte mit Fachkenntnissen im Baurecht übernehmen dabei die Gestaltung und Verhandlung von Bauverträgen sowie die Begleitung von Architekten- und Planungswettbewerben. Eine besondere Spezialisierung besteht zudem bei der Gestaltung und Verhandlung Pachtverträgen für Pflegeimmobilien aller Art, und zwar auf Eigentümer- und Betreiberseite.
Des Weiteren beraten wir unsere Mandanten, insbesondere Leistungserbringer wie (Zahn-)Ärzte, bei der Gestaltung gewerblicher Mietverträge unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen im Gesundheitswesen. Dazu gehören auch sogenannte „Mietverträge vom Reißbrett“ für gewerblich errichtete Praxisräumlichkeiten.
Prüfung von Beschaffungsvorgängen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten
Unsere Expertise umfasst auch die Begleitung von Einkaufsverbünden im Gesundheitswesen und die Bewertung von Rabattverträgen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten.
Was uns besonders macht
In unserer Health Care & Life Sciences-Praxisgruppe sind zahlreiche Anwältinnen und Anwälte tätig, die regelmäßig Beratungsleistungen mit Bezug zum Health Care - Bereich erbringen. Unsere Mandanten profitieren daher von unserer langjährigen und nachgewiesenen Expertise in den vorgenannten Bereichen, wobei gleichzeitig und ohne Reibungsverluste die Health Care - Besonderheiten bei der Durchführung von Vergabeverfahren sowie von Bau- und Immobilienprojekten berücksichtigt werden.
Medizinprodukterecht
Medizinprodukterecht
Im Allgemeinen
Unternehmen, die in der Herstellung, dem Import, Vertrieb oder der Anwendung von Medizinprodukten tätig sind, operieren in einem komplexen regulatorischen Umfeld, das in den vergangenen Jahren von bedeutenden Reformen geprägt wurde. Das Medizinprodukterecht ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene strengen Vorschriften unterworfen, und die Einhaltung dieser relevanten Bestimmungen erfordert spezifisches Branchen-Know-how, das Sie von uns erhalten.
Beratungsangebot
Unser Beratungsschwerpunkt liegt auf den regulatorischen Anforderungen für die Herstellung, den Vertrieb und die Anwendung von Medizinprodukten. Wir legen dabei besonderen Fokus auf Software und neue, innovative Medizinprodukte. Neben der Vertragsgestaltung und der Überprüfung von Kooperationen unterstützen wir auch bei der rechtlichen Prüfung von Werbeaktivitäten im Medizinproduktesektor sowie im Rahmen von Due Diligence Prüfungen.
Was uns besonders macht
- Unsere Mandanten schätzen unsere umfassende Beratung aus einer Hand. Dank unserer Kanzleistruktur können wir Sie rechtlich von der Patentanmeldung bis zur konkreten Anwendung des Produkts am Patienten unterstützen. Wir haben stets das große Ganze im Blick.
- Wir erkennen die Überschneidungen mit dem IT- und Datenschutzrecht, insbesondere bei innovativen Medizinprodukten. Seit Jahren beraten wir Start-ups und etablierte Medizinproduktehersteller in diesem Schnittstellenbereich