26.11.2007Pressemeldungen

OLG Düsseldorf macht den Weg für NDH in den Krefelder Hafen frei

Am 21. November 2007 hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf grünes Licht gegeben für die Kooperation zwischen Krefeld und der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG (NDH). Der Zuschlag darf - wie bereits im Juni vom Stadtrat einstimmig beschlossen - an NDH erteilt werden. Der Wettbewerb um die Kooperation im Krefelder Hafen ist beendet.

Die Stadt Krefeld hatte für ihren Hafen in einem europaweiten Vergabeverfahren einen Kooperationspartner gesucht. „Es handelt sich um ein PPP-Projekt, das Vorbildcharakter hat”, erläutert Dr. Ute Jasper, Rechtsanwältin und Partnerin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, das Vorhaben. Frau Dr. Ute Jasper hatte das gesamte Projekt federführend gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Hans Arnold rechtlich beraten.

Im Wettbewerb hatten die verbliebenen Bieter, die Neuss-Düssldorfer Häfen und Duisport, mit ihren Angeboten nochmals nachgelegt. „Letztlich überzeugten die Zahlen und das wirtschaftliche Konzept der Neuss-Düsseldorfer Häfen“, freut sich Stadtkämmerer Manfred Abrahams über die Entscheidung. Die Stadt wird einen hohen Kaufpreis für die Anteile erhalten und darf künftig Gewinne erwarten. Zudem wird der Wirtschaftsstandort Krefeld durch die geplanten Investitionen, wie etwa den Bau eines Multi-Purpose-Terminals, gestärkt.

Die Duisburger wollten sich mit ihrer Niederlage im Vergabeverfahren nicht abfinden und leiteten ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ein. Mit formalen Argumenten wollten sie den Zuschlag erhalten, obwohl ihr Angebot wirtschaftlich schlechter war. Vor der Vergabekammer erreichten sie noch einen Teilerfolg. Die Stadt Krefeld sollte erneut zur Angebotsabgabe auffordern.

Die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer hatte allerdings Erfolg. Der Vergabesenat bescheinigte der Stadt Krefeld: Das Vergabeverfahren wurde vorbildlich geführt. Der Zuschlag darf nun auf das wirtschaftlichste Angebot und somit den Neuss-Düsseldorfer Häfen erteilt werden.

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