18.09.2008Pressemeldungen

Jahressteuergesetz 2009 sichert kommunalen Querverbund

Aufatmen bei den Kommunen und ihren Unternehmen: Die Bundesregierung stärkt den kommunalen Querverbund. Dies ist ein erklärtes Ziel des Jahressteuergesetzes 2009, das dem Bundestag zur Beratung vorliegt (BT-Drs. 16/10/89) und am 19.12.2008 die Zustimmung des Bundesrates erhalten soll. Damit soll weiter sichergestellt werden, dass Gewinne z. B. aus der Energieversorgung steuerfrei mit Verlusten aus Bädern und ÖPNV verrechnet werden können.

In jüngerer Zeit war der kommunale Querverbund durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Bedrängnis geraten. So hielt der BFH (I R 32/06) es für unzulässig, den dauerdefizitären Betrieb des Hallenbades vor Steuern mit Gewinnen einer Grundstücksgesellschaft zu verrechnen. Entsprechend groß war die Verunsicherung der Gemeinden über die Zukunft des kommunalen Querverbunds.

Die Bundesregierung will die Folgen dieser Rechtsprechung nun beseitigen. In ihrem Entwurf verankert sie die Möglichkeit, einzelne öffentliche Betriebe steuerlich zusammenzufassen, im Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zudem nimmt sie hierfür ausdrücklich öffentliche Bäderbetriebe in das KStG auf. Schließlich stellt der Entwurf klar, dass auch ein Dauerverlustgeschäft im Bereich der Daseinsvorsorge zur Verrechnung genutzt werden kann.

„Die Gesetzesänderung ist für die kommunale Daseinsvorsorge erfreulich, bedeutet jedoch noch keine endgültige Sicherheit für den Querverbund”, kommentiert Dr. Ute Jasper, Partnerin im Düsseldorfer Büro der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Denn die Begründung des Regierungsentwurfs äußert sich nicht zu europarechtlichen Fragen. Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission jedoch verschiedene Beihilfeprüfverfahren, insbesondere wegen Quersubventionen für mehrere deutsche Flughäfen, eingeleitet. „Erst nach den Entscheidungen der EU-Kommission lässt sich beurteilen, wie sicher der kommunale Querverbund wirklich ist”, bestätigt ihr Kollege Jan Seidel.

Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine große, unabhängige, deutsche Sozietät mit über 200 Anwälten. Vertreten ist die Gesellschaft an sieben Standorten in Deutschland sowie in Brüssel und Zürich.

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