29.01.2010Pressemeldungen

Postmindestlohnverordnung rechtswidrig: Heuking Kühn Lüer Wojtek berät Kläger

Mit Urteil vom 28. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Postmindestlohnverordnung für rechtswidrig erklärt. Bei der Erstellung der Verordnung seien die Rechte der klagenden privaten Konkurrenten der Deutschen Post erheblich verletzt worden so das Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet sein Urteil mit gravierenden Verfahrensfehlern beim Erlass der Verordnung. Die privaten Anbieter hätten nicht ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gehabt. 

„Das Urteil ist als Meilenstein zu bezeichnen“, so Dr. Karl-Josef Stöhr, Partner der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Berlin. „Der Mindestlohn wurde Januar 2008 von der Deutschen Post und Verdi ausgehandelt. Die privaten Anbieter hatten jedoch mit einem anderen Arbeitgeberverband einen deutlich abweichenden Mindestlohn ausgehandelt.“

Heuking Kühn Lüer Wojtek hat die Kläger in drei Instanzen gerichtlich vertreten. Zuständig zeigten sich Dr. Ralf J. Wojtek, LL.M. (Gesamtleitung), Dr. Karl-Josef Stöhr (Litigation) sowie Dr. Matthias Kühn, LL.M..

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