29.06.2011Pressemeldungen

VRR und Bahn legen Streit mit Hilfe von Heuking Kühn Lüer Wojtek bei

Der zwischen Vertretern der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) am 18. Mai 2011 in Essen unterzeichnete und im EU-Amtsblatt bekanntgemachte Einigungsvertrag ist mit dem gestrigen Ablauf der 30-Tages-Frist rechtssicher zustande gekommen. Damit endet eine mehrjährige Auseinandersetzung über den Umfang, die Qualität und den Preis der von der DB Regio erbrachten Bahnleistungen im Schienenpersonennahverkehr in NRW. Der Einigungsvertrag beinhaltet umfassende verkehrliche Verbesserungen und Qualitätssteigerungen. Zudem stellt er einen geregelten Wettbewerb im Nahverkehr sicher.

Das Land NRW hatte Anfang Mai den Weg für die Einigung freigemacht und zu ihrer Umsetzung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Finanziell abgesichert sind insbesondere die bereits auf den Weg gebrachten neuen Konzepte im S-Bahn- und Regional-Express-Bereich. Sie beinhalten unter anderem den Einsatz moderner Fahrzeuge, optimierte Linienführungen und ein erweitertes Platzangebot.

Hintergrund des Vergleichsvertrages war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Februar 2011 (Az. X ZB 4/10), die die im Jahr 2009 erzielte Einigung zwischen VRR und DB Regio wegen einer unzulässigen Direktvergabe für nichtig erklärte. Damit hatte der BGH die Weichen für mehr Wettbewerb im Milliardengeschäft um S-Bahn und Regionalzugverbindungen gestellt.

„Die Einigung besiegelt nun ein zukunftsfähiges und qualitativ deutlich verbessertes Nahverkehrsangebot. Darüber hinaus verbessert sie den zukünftigen Wettbewerb auf der Schiene.", resümiert Dr. Ute Jasper von Heuking Kühn Lüer Wojtek, die den VRR seit Beginn der Auseinandersetzung im Jahr 2007 gerichtlich und außergerichtlich begleitete.

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