23.02.2015NeuigkeitenPressemeldungen

Mindestlohn im Breitensport

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nicht nur in Unternehmen, auch im Breitensport besteht seither Beratungsbedarf, was die Folgen der Lohnuntergrenze angeht.

Viele Vertragsspieler im Amateurbereich sind mit einem 250-Euro-Kontrakt ausgestattet. Sie dürften aber laut Mindestlohngesetz nur 29 Stunden im Monat arbeiten. Auf eine solche Stundenzahl kommen viele Amateure bereits pro Woche - mit Training, Spielen, Besprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen. Uneinheitlich beurteilt wird, für welche Verträge im Amateurfußball der Mindestlohn überhaupt gilt. Wenn der von der Großen Koalition beschlossene Mindestlohn flächendeckend auch für (Amateur-) Sportvereine gelten würde, müssten sich viele Clubs um den Fortbestand ihrer Mannschaften sorgen.

Zwar hat die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) heute – nachdem sie sich zuvor mit den Spitzen von Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und Deutschem Fußball-Bund (DFB) getroffen hatte – in Berlin geäußert, dass das Mindestlohngesetz nicht für Amateur-Vertragsspieler gilt.

Inwieweit die Aussage von Frau Nahles aber mit einer Rechtssicherheit für die betroffenen Clubs einhergeht, darf bezweifelt werden. Notwendig dürfte eine baldige Klarstellung durch den Gesetzgeber sein.

Zu diesem Thema äußerte sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., vom Hamburger Standort der wirtschaftsberatenden Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek am vergangenen Wochenende in einem Bericht der Tagesthemen und aktuell auch bei NDR Aktuell.

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