25.05.2016PressemeldungenNeuigkeitenEuropean Unitary Patent

EU-Patent Alert #2/2016 - Beschluss der Bundesregierung, Brexit-Referendum

Eine entscheidende Phase bei der Einführung des geplanten EU-Patents beginnt: Deutschlands Bundesregierung hat heute den maßgeblichen Gesetzentwurf beschlossen, und im Vereinigten Königreich entscheidet bald das Brexit-Referendum indirekt auch über das EU-Patent. Grund genug, diesmal ein wenig ausführlicher zu berichten und um am 28. Juni 2016 kurze Informations-Telefonkonferenzen anzubieten. 

1.
Heute, am 25. Mai 2016, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des europäischen Patentsystems beschlossen. Damit wird der Gesetzgebungsvorgang in Gang gesetzt, der auch die Ratifizierung des maßgeblichen völkerrechtlichen Übereinkommens für ein Einheitspatent und das entsprechende Gerichtssystem umfassen wird. Zur Wirksamkeit bedarf es noch eines entsprechenden Gesetzgebungsakts, insbesondere des Bundestags. – Interessant an dem Gesetzentwurf ist, dass das Doppelpatentierungsverbot fallen soll. Zukünftig kann also ein Patentanmelder die gleiche Erfindung sowohl durch ein nationales deutsches Patent als auch durch ein europäisches Patent schützen lassen. Damit werden nationale Anmeldungen interessanter. Ein grundlegender Nachteil des geplanten Einheitspatents ist nämlich, dass es mit einer einzigen zentralen Nichtigkeitsklage vollständig, also mit Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten, vernichtet werden kann. Wenn der Patentinhaber daneben, wie nun geplant, auch ein deutsches nationales Patent haben kann, würde dieses nationale Patent durch die zentrale europäische Nichtigkeitsentscheidung nicht betroffen sein. Vielmehr könnte das nationale Patent weiterhin vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, und das Bundespatentgericht (2. Instanz: der Bundesgerichtshof) würde über den Rechtsbestand entscheiden. Das Gesetzgebungsvorhaben des Bundeskabinetts macht somit den Weg zum Einheitspatent frei, stärkt aber zugleich das nationale Patentwesen. Unsere Prognose: Viele Anmelder werden zunehmend zweigleisig fahren.

2.
Der 23. Juni 2016 wird ein Schicksalstag für Europa und das EU-Patent. Am 23. Juni 2016 findet im Vereinigten Königreich das sogenannte Brexit-Referendum statt. Wenn "Remain" gewinnt, wird das EU-Einheitspatent wahrscheinlich im kommenden Jahr in Kraft treten, und es wird für jedes Unternehmen Zeit, sich herauf vorzubereiten. Sollte hingegen mehrheitlich für "Leave" gestimmt werden, kann dies der EU einen schweren und möglicherweise irreparablen Schaden zufügen. Das EU-Einheitspatent wäre damit gescheitert. Europäische Gemeinschaftsmarken und Geschmacksmuster könnten nach dem Austritt nicht mehr mit Wirkung für das Vereinigte Königreich angemeldet werden. So oder so: Nach dem Brexit-Referendum entsteht im Bereich "IP" großer Handlungsbedarf.

3.
Daher bieten wir kurz nach dem Brexit-Referendum, nämlich am Dienstag, den 28. Juni 2016, kurze Info-Telefonkonferenzen an. In 30 Minuten wird das Wichtigste berichtet. 20 Minuten Vortrag, 10 Minuten Q&A. Kostenlos, unverbindlich. Zur Anmeldung genügt eine kurze Antwortmail, in der der gewünschte Termin genannt wird. – Wer Interesse hat, aber an keinem der hier genannten Termine verfügbar ist, kann sich gleichwohl melden. Wir bieten voraussichtlich weitere Termine an.

Termine:
Dienstag, 28. Juni 2016, 9 Uhr (englisch), 11 Uhr (deutsch), 15 Uhr (deutsch), 18 Uhr (englisch)

Thema:
Brexit-Referendum und IP
"Remain" gewinnt: Wie bereitet sich ein Unternehmen auf das EU-Patent vor? Neue Validierungsmöglichkeit und/oder nationales Patentsystem nutzen? Opt-Out für bestehende EP-Patente? Steigt das Risiko, verklagt zu werden, zum Beispiel von Patent Trolls? Müssen sich Unternehmen auf US-amerikanische Verhältnisse und entsprechende Risiken vorbereiten? Auswirkungen auf Kooperations- und Lizenzverträge.
"Leave" gewinnt: Muss ich Patente, Marken und Designs jetzt separat im Vereinigten Königreich anmelden? Wie ist der weitere Ablauf?

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