05.09.2018NeuigkeitenPressemeldungen

Was muss bei einer Vorsorgevollmacht beachtet werden? Anne Erning im ZDF-Interview

Eine Vorsorgevollmacht ist eine große Hilfe, wenn jemand plötzlich nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu fällen. Anne Erning, Rechtsanwältin bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, hat im ZDF als Rechtsexpertin in der Sendung „Volle Kanne – Service täglich“ erläutert, worauf es bei einer Vorsorgevollmacht ankommt.

Mit einer Vorsorgevollmacht lassen sich Vertrauenspersonen bestimmen, die im Notfall über ärztliche bzw. pflegerische Maßnahmen, die Bestimmung des Aufenthaltsorts sowie rechtsgeschäftliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers entscheiden können. „Durch eine Vorsorgevollmacht kann verhindert werden, dass das zuständige Amtsgericht einen Betreuer bestellt, der im Notfall diese Aufgaben übernimmt. Eine Betreuerbestellung kostet jedoch Zeit, Geld und unter Umständen wird eine fremde, nicht erwünschte Person als Betreuer eingesetzt“, berichtet Erning. „Die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei. Sie sollte aber aus Nachweisgründen unbedingt schriftlich abgefasst sein und mit der Unterschrift und Datum versehen werden“, so Erning. Da Banken Vorsorgevollmachten mitunter nicht problemlos anerkennen, sollte für die Erteilung von Kontovollmachten zusätzlich das bankeigene Formular eingeholt werden. Damit wird zusätzlich sichergestellt, dass die Vertrauensperson schnellen und reibungslosen Zugriff auf die Konten erhält.

Das gesamte Interview finden Sie in der Mediathek des ZDF.

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