Die Mitglieder der WSG "European Employment & Labor Practice Group" haben einen Leitfaden zur A1-Bescheinigung veröffentlicht, der einen gesamteuropäischen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen jedes europäischen Landes im Umgang mit der A1-Bescheinigung sowie über den Mindestlohn bietet.
Bislang benötigt jeder, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten möchte, schon seit einiger Zeit eine "A1-Bescheinigung". Bei grenzüberschreitenden Reisen (Entsendung) wird verstärkt kontrolliert, ob der Arbeitnehmer die erforderliche Bescheinigung mit sich führt. Problematisch dabei ist, dass das EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde und unterschiedliche Regelungen gelten.
Neben dem Überblick über die Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen Staaten enthält der Leitfaden Tipps zur Beantragung der A1-Bescheinigung, Informationen über die Höhe möglicher Bußgelder und gibt dem Leser hilfreiche Hinweise auf den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geltenden Mindestlohn mit Links zu offiziellen Websites und weiterführenden Informationen.
Um den Leitfaden anzusehen, klicken Sie hier. Die komplette Broschüre (in englischer Sprache) können Sie unter arbeitsrecht@heuking.de anfordern.
Über die WSG
Die World Services Group (WSG) ist ein weltweit anerkanntes Netzwerk für Professionals und ihre Mandanten, mit dem Ziel hohe Qualität im Bereich Rechtsdienstleistung, Investment-Banking und Buchhaltungsdienstleistungen zu bieten. Die WSG bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, neue Geschäftsmöglichkeiten und -beziehungen zu knüpfen, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.worldservicesgroup.com/aboutus.asp.