21.04.2021Pressemeldungen

Heuking unterstützt Händler bei Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz

Ein Team um Rechtsanwalt Michael Schmittmann, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, berät eine Händlerinitiative bei der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, über die heute im Bundestag entschieden wird. Zu der Händlerinitiative gehören unter anderem Ernsting’s family, Intersport, Rose Bikes, Tom Tailor und der ANWR Schuheinkaufsverbund. Bei vielen Händlern geht es inzwischen um die Existenzen. Ihr Ziel ist es, eine Perspektive zu erhalten, dass ihre Läden unter strengen Hygienekonzepten öffnen können. 

Die Händler kritisieren am Infektionsschutzgesetz eine Verzerrung des Wettbewerbs, wenn beispielsweise Lebensmittelhändler weiter Schuhe, Bekleidung oder Spielwaren verkaufen können, während die entsprechenden Fachhändler schließen müssen. Dies gilt umso mehr, als nach mehreren Untersuchungen eine Ansteckungsgefahr im Handel äußerst gering ist. Zudem gibt es Kritik an der einseitigen Belastung des Handels, da es keine allgemeine Homeoffice-Pflicht gibt, der Handel jedoch weitgehend komplett verboten bleiben soll. Mitarbeiter sind aber auf Kosten der Unternehmen wöchentlich zu testen. Entschädigungen für die nun schon monatelangen Umsatzeinbußen werden auch nicht annähernd gewährt, im Gegenteil wurde eine Entschädigungsnorm, die die FDP Bundestagsfraktion im November 2020 vorschlug, von der CDU/CSU/SPD Mehrheit ausdrücklich im Bundestag abgelehnt. Die Gruppe fordert klare Kriterien, wann ein Händler zur Versorgung mit Gütern des täglichen Gebrauchs gehört und somit systemrelevant ist. Sie findet es rechtlich fragwürdig, dass das Gesetz die Öffnung von Buchläden und Blumengeschäften auch bei höheren Inzidenzen erlaubt, Schuhgeschäften oder Sportläden dies aber verweigert.

Schmittmann sieht Verfassungsprinzipien des Gleichheitsgrundsatzes und der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe in der Gesetzesnovelle nicht erfüllt. Der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG wird ebenfalls missachtet. Die rechtlichen Maßnahmen gegen das Bundesgesetz werden die bisherigen gegen die Landes-Coronaschutzverordnungen gerichteten Normenkontrollverfahren ersetzen, soweit es um Eilanträge ging. Schmittmann kritisiert, dass die Oberverwaltungsgerichte die schon teils monatealten Eilanträge nicht entscheiden. Auch insoweit laufen Hauptsache- und Entschädigungsklagen aber weiter. Schließlich werden auch Maßnahmen auf europäischer Ebene gegen die Beihilfenentscheidungen der EU-Kommission erwogen. Eine Gruppe von Unternehmen beabsichtigt, die „Novemberhilfe extra“ und „Fixkostenhilfe“ in ihren Unstimmigkeiten vom EuG bzw. der Kommission prüfen zu lassen.  

Berater Händlerinitiative
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Michael Schmittmann (Federführung), Düsseldorf

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