27.09.2019Fachbeitrag

Vergabe 1017

Ab 2021: Neue Umweltvorgaben für Fahrzeug-Vergaben

Am 01.08.2019 ist die geänderte EU-Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer Fahrzeuge in Kraft getreten.

Umweltauswirkungen zu berücksichtigen

Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Energie- und Umweltauswirkungen, einschließlich des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen und bestimmter Schadstoffemissionen während der gesamten Lebensdauer berücksichtigen.

Beschaffungsquoten festgelegt

Dies will die Richtlinie dadurch erreichen, dass sie verbindliche Vorgaben für Kauf, Leasing, Miete und Mietkauf macht und länderspezifische Beschaffungsquoten festlegt. Das heißt, die Mitgliedstaaten müssen im nationalen Vergaberecht Regelungen vorsehen, die gewährleisten, dass ein bestimmter Anteil der öffentlich beschafften LKW und Busse mit alternativen Antrieben ausgestattet wird.

Konkrete Umsetzung abzuwarten

Der deutsche Gesetzgeber hat zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber die Vorgaben realisiert. Möglich wäre es z.B. konkrete zwingende Grenzwerte für den CO2-Ausstoß öffentlich beschaffter Straßenfahrzeuge festzulegen.

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