16.12.2016Fachbeitrag

Vergabe 785 und Kommunalwirtschaft 116

Abfallgebühren: Risiko bei Fremdleistungen

Entgelte für Fremdleistungen dürfen bei der Aufstellung von Gebührenkalkulationen nicht unbesehen übernommen werden (OVG NRW, 27.04.2015, 9 A-2788/12).

Prüfung Entgelte für Fremddienstleistungen

Beinhalten Gebühren für die Abfallentsorgung Fremdleistungen, dürfen die fremden Rechnungen nicht unbesehen in die Gebührenkalkulation eingesetzt werden. Zu prüfen ist, ob es sich bei dem Entgelt um betriebsnotwendige Kosten handelt. Legt der Fremdleister eine Vorkalkulation für das kommende Jahr vor, sind bei der Aufstellung ihrer Gebühren das geltende Preisrecht zu beachten.

Geltendes Preisrecht beachten

Die Prüfungspflicht umfasst insbesondere die Einhaltung der Verordnung PR30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, sowie die in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten getroffenen Bestimmungen.

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