Eignungs- und Zuschlagskriterien sind danach abzugrenzen, ob sie im Schwerpunkt die Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung des Bieters oder die Wirtschaftlichkeit des Angebots betreffen (OLG Rostock, 12.08.2020, 17 Verg 2/20).
Der Konzessionsgeber schrieb die Vergabe einer Konzession für den Intensivtransport im Rettungsdienst mittels Hubschrauber aus. Eines der Zuschlagskriterien, anhand derer der Konzessionsgeber die Angebote bewerten wollte, war das Kriterium „Eigener Hubschrauber.“ Hiergegen wandte sich ein Bieter mit dem Argument, der Konzessionsgeber vermische unzulässigerweise Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das OLG Rostock entschied, dass der Eigenbetrieb von Hubschraubern ein zulässiges Zuschlagskriterium sein kann. Entscheidend ist, ob der Eigenbetrieb der Hubschrauber das Ausfallrisiko reduziert. Dann betrifft das Kriterium im Schwerpunkt die Qualität der Leistung und ist schwerpunktmäßig auftrags-, nicht bieterbezogen. Trotz Nähe zur Eignungsebene werden Eignungs- und Zuschlagskriterien in diesem Fall nicht unzulässig vermischt.