12.06.2018Fachbeitrag

Vergabe 904

Änderung ANBest (Bund): Zuwendungsempfänger müssen UVgO anwenden

Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln müssen künftig die UVgO anstelle der VOL/A als Auflage zum Förderbescheid beachten. Das Bundesfinanzministerium hat eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO (VV-BHO) angekündigt (Rundschreiben vom 25.04.2018). Durch diese Änderung wird die Unterschwellenvergabeordung UVgO in die Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) einbezogen.

Fördergeber kann Wertgrenze anheben

Sowohl die ANBest-I für die instistutionelle Förderung als auch die ANBest-P für Zuwendungen zur Projektförderung geben wie bisher die Anwendung der VOB/A und der UVgO ab einem Zuwendungsbetrag von 100.000 Euro vor. Künftig kann die Bewilligungsbehörde diese Wertgrenze aber mit Einzelfallbegründung anheben; mindestens drei Vergleichsangebote bleiben auch unterhalb Pflicht.

Erleichterungen bei Projektförderung

(Nur) die ANBest-P stellen die Zuwendungsempänger von einzelnen Vorschriften der UVgO frei. Dies betrifft z.B. Losaufteilung, Bekanntmachung und E-Vergabe.

Rückforderung von Fördermitteln droht

Bei einem Verstoß gegen die UVgO droht eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Fördermittel. Die Bundesländer werden eigene Anpassungen der ANBest erlassen, die von den Bundes-Fassungen abweichen können.
 

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.