09.06.2017Fachbeitrag

Update Compliance 12/2017

Änderungen im deutschen Kartellrecht treten heute in Kraft

Am heutigen 9. Juni 2017 tritt eine Reihe von Neuregelungen im deutschen Kartellrecht in Kraft. Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB- ÄndG) soll insbesondere die Durchsetzung von privaten Schadensersatzklagen gegen Kartellanten und marktbeherrschende Unternehmen erleichtert werden.

In unserem Update Kartellrecht geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen:

I. Weitere Erleichterungen bei der Durchsetzung privater Schadensersatzklagen
II. Konzernhaftung: Schließung der „Wurstlücke“
III. Ergänzungen in der Missbrauchskontrolle
IV. Neuregelung des Anzapfverbotes und zum Verkauf unter Einstandspreis
V. Erleichterungen für Presseunternehmen
VI. Erweiterung des Anwendungsbereichs der Zusammenschlusskontrolle

Praxishinweis

Neben den Neuregelungen zu privaten Schadensersatzklagen bei Kartellrechtsverstößen sollten Unternehmen insbesondere die zusätzlichen Schwellenwerte im Auge behalten, die bei Unternehmenszusammenschlüssen zu beachten sind. Bei der Prüfung, ob ein Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anzumelden ist, waren bislang alleine die Umsatzerlöse der beteiligten Unternehmen ausschlaggebend. Künftig ist ein Zusammenschluss in bestimmten Fällen auch dann fusionskontrollrechtlich anzumelden, wenn der Transaktionswert mehr als 400 Millionen Euro beträgt.
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