18.03.2014Fachbeitrag

Energie 050

Altkonzessionär zu bevorzugen?

Bei Punktgleichstand muss die Kommune im Konzessionswettbewerb das Netzeigentum des Altkonzessionärs berücksichtigen (LG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014, 37 O 87/13 EnW).

Wettbewerb um Strom- und Gaskonzessionen

Eine Kommune schrieb ihre Strom- und Gaskonzessionen aus. Nach Wertung anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien lagen zwei Angebote gleichauf. Die Kommune ließ daraufhin das Los entscheiden - mit Pech für den Altkonzessionär.

Losentscheidung unzulässig

Die Zufallsentscheidung hielt nicht lange. Das LG Düsseldorf hielt die Losvergabe für unzulässig. Die Kommune hätte aufgrund der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie das Netzeigentum berücksichtigen müssen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und mit einer gewissen Vorsicht zu sehen. Gegen die verordnete Bevorzugung des Altkonzessionärs könnte das Diskriminierungsverbot stehen, das alle anderen Bieter schützt. Kommunen sollten unbedingt bereits vorher ansetzen: Aussagekräftige Wertungskriterien verhindern Pattsituationen.

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