04.02.2014Fachbeitrag

Vergabe 468

Angebote nicht als Planungsleistung zu vergüten!

Die Vorbereitung eines Angebotes durch den Bieter, stellt noch keine nach VOF und HOAI zu vergütende Planungsleistung dar (OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2013 - 8 U 1341/12).

Ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers erforderlich

Verlangt der Auftraggeber vom Bieter „Lösungsvorschläge für Planungsleistungen“, die qualitativ und quantitativ über die branchenüblichen Bewerbungsleistungen hinausgehen, dann steht dem Bieter eine Vergütung nach HOAI zu.

Im Zweifel: Keine Vergütung vom Auftraggeber gewollt

Fordert der Auftraggeber lediglich die projektbezogene Präsentation des Angebotes vom Bieter, z. B. durch die Abfrage von Konzeptideen, so kommt eine Vergütung nicht in Betracht. Im Zweifel muss der Bieter die Vergütungsfrage vorab mit dem Auftraggeber klären.

Die Entscheidung erging zwar zur alten VOF 2006. Sie ist wegen des gleichlautenden Gesetzestextes aber auch auf die aktuelle VOF 2009 übertragbar.

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