06.11.2018Fachbeitrag

Vergabe 939

Angebotsausschluss bei vertragswidrigem Nachunternehmereinsatz

Auftraggeber dürfen Bieter, die vertragswidrig Nachunternehmer eingesetzt haben, vom Vergabeverfahren ausschließen (OLG Frankfurt a.M., 03.05.2018, 11 Verg 5/18).

Angebotsausschluss wegen Vertragsverletzung rechtmäßig

Das OLG Frankfurt entschied, dass der Auftraggeber den früheren Auftragnehmer rechtmäßig wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen hat. Der vertragswidrige Nachunternehmereinsatz könne eine fortdauernde mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung des früheren Auftrags i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB darstellen.

Auftraggeber muss Prognoseentscheidung dokumentieren

Der Auftraggeber habe auch, wie geboten, die Prognose getroffen, dass der Auftragnehmer unter Berücksichtigung des früheren Verhaltens den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen werde, und dies entsprechend dokumentiert.

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