31.08.2017Fachbeitrag

Vergabe 838

Aufgabenübertragung auf kommunalen Zweckverband kein öffentlicher Auftrag

Die Region Hannover musste die Übertragung der Abfallentsorgung auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover nicht ausschreiben (OLG Celle, 03.08.2017, 13 Verg 3/13).

OLG Celle setzt EuGH-Entscheidung um

Mit Urteil vom 21.12.2016 (C-51/15) hatte der EuGH auf Vorlage des OLG Celle entschieden, dass Aufgaben ohne Ausschreibung auf kommunale Zweckverbände übertragen werden dürfen, wenn

  • alle erforderlichen Zuständigkeiten auf den Zweckverband übergehen,
  • der Zweckverband über eigene Entscheidungsbefugnisse verfügt und
  • er finanziell unabängig ist.

Eigene Entscheidungsbefugnis bei „politischer Kontrolle“ gegeben

Das OLG Celle hat dies für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover nun bestätigt. Der Zweckverband verfüge über eine eigene Entscheidungs-befugnis, obwohl die Region Hannover über die Verbandsversammlung weiterhin die Möglichkeit habe, auf den Zweckverband einzuwirken. Diese Einwirkungsrechte ermöglichten jedoch nur eine „politischen Kontrolle“. Die Region habe dagegen keinen Einfluss auf die konkrete Art und Weise der Auftragsausführung.

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