19.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 542

Auftraggeber bestimmt Leistungsort

Auftraggeber darf den Ort der Leistung vorgeben, wenn er dadurch nicht Bieter ohne sachlichen Grund diskriminiert (OLG Koblenz vom 22.07.2014 - 1 Verg 3/14).

Vorgabe des Leistungsorts diskriminierend?

Der Auftraggeber hatte die Überführung und Aufbereitung von Sperrmüll ausgeschrieben. Die von dem Auftragnehmer hierzu einzurichtende Müllannahmestelle sollte sich dabei innerhalb eines bestimmten Umkreises zum Mittelpunkt des jeweiligen Entsorgungsgebiets befinden. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Bieters, dessen Betriebsstätte außerhalb des vorgegebenen Leistungsorts liegt.

Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot, wenn legitimes Ziel verfolgt wird

Ohne Erfolg! Der Auftraggeber darf den Leistungsort vorgeben, auch wenn dies "auswärtige" Bieter benachteiligt. Ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot liegt nicht vor. Der Auftraggeber verfolgt nach Ansicht des OLG hier das legitime Ziel, die Abfallentsorgung unter Beibehaltung eingespielter Tourenpläne der Mülleinsammlung sicherzustellen.

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