04.07.2016Fachbeitrag

Vergabe 723

Auftraggeber darf Frist für Bieterfragen festlegen

Der Vergabestelle steht „als Herrin des Vergabeverfahrens" die Möglichkeit offen, klare Regeln für Bieterfragen vorzugeben (OLG Saarbrücken, 18.05.2016, 1 Verg 1/16).

Der Auftraggeber ist insoweit auch berechtigt eine Frist für den Eingang von Bieterfragen zu bestimmen.

keine Anwort nach Fristablauf

Stellt ein Bieter erst nach Ablauf der Frist eine Rückfrage, liegt kein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor, wenn ein nach dem festgelegten Zeitpunkt geführtes Telefonat nicht dokumentiert wird und dieses keine für die übrigen Bieter relevanten Inhalte hat.

Neues Vergaberecht

Auf den zugrunde liegenden Fall fand zwar noch das alte Vergaberecht Anwendung, auch nach neuem Vergaberecht wäre die Entscheidung aber nicht anders ausgefallen. Auch hier gilt, dass nicht rechtzeitig angeforderte Informationen nicht mehr von Auftraggeber bearbeitet werden müssen.

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