02.05.2014Fachbeitrag

Vergabe 506

Auftraggeber dürfen bestimmte Fabrikate oder Produkte vorgeben

OLG Düsseldorf bestätigt erneut die Beschaffungsfreiheit - allerdings dürfen Auftraggeber diese Freiheit nicht missbrauchen (OLG Düsseldorf, 12.02.2014 – Verg 29/13).

Begrenzung auf ein Produkt möglich

Auftraggeber dürfen daher auch technische Anforderungen, eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder auch ein besonderes Verfahren vorgeben. Dies ist sogar zulässig, wenn im Ergebnis aufgrund der Vorgaben nur ein einziges Unternehmen am Markt die Leistung erbringen kann und der Auftrag so ohne Wettbewerb (z. B. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) vergeben wird.

Grenze: Willkür

Die Vorgaben des Auftraggebers müssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Nicht zulässig ist es, gezielt bestimmte Unternehmen oder Produkte durch die Vorgaben von Vornherein auszuschließen bzw. andere zu begünstigen. Der Auftraggeber muss sich willkürfrei für ein bestimmtes Verfahren/Produkt etc. entscheiden. Er muss seine Entscheidung ausführlich begründen und dokumentieren.

Download Volltext
 

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.