24.11.2014Fachbeitrag

Vergabe 570

Auftraggeber sind an eigene Vorgaben strikt gebunden

Fordert ein Auftraggeber von den Bietern zwingend einen Nachweis, muss er einen Bieter ausschließen, wenn der Nachweis fehlt. Eine Nachforderung ist unzulässig (EuGH, vom 06.11.2014, C-42/13).

In dem entschiedenen Fall forderte ein italienischer Auftraggeber von den Bietern den Nachweis, dass gegen den technischen Leiter des Bieters kein Strafverfahren anhängig ist; andernfalls drohe der Ausschluss.

Ausschluss angedroht

Ein Bieter reichte den Nachweis erst nach Fristablauf ein und argumentierte zugleich, für die betreffende Person sei kein Nachweis erforderlich, da diese fälschlicherweise als technischer Leiter bezeichnet wurde. Der Auftraggeber schloss den Bieter dennoch aus.

Gleichbehandlung und Transparenz

Zu Recht! Ein Auftraggeber muss die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einhalten. Dies folgt aus dem Gleichbehandlungs- und dem Transparenzgrundsatz.

Praxistipp

Auftraggeber sollten darauf achten, wie sie Nachweise fordern. Die zwingende Forderung bestimmter Nachweise („Bieter müssen vorlegen“) schränkt den Spielraum ein, Unterlagen nachzufordern. Stattdessen sollten Auftraggeber eine offene Formulierung wählen („Bieter sollten möglichst vorlegen“).

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