24.03.2015Fachbeitrag

Vergabe 610

Ausschluss bei Abweichung von Leistungsverzeichnis

Angebote, die nicht mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses übereinstimmen, sind zwingend auszuschließen (OLG Frankfurt, 02.12.2014, 11 Verg 7/14).

Vorgabe im Leistungsverzeichnis

Der Auftraggeber machte in dem Leistungsverzeichnis konkrete Vorgaben für die Angebote. Ein Bieter hielt sich nicht daran.

Zwingender Ausschluss

Dieses Angebot war zwingend auszuschließen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Eine solche Änderung ist immer dann anzunehmen, wenn der Bieter etwas anders anbietet als vom Auftraggeber nachgefragt. In diesem Fall fehlt die Vergleichbarkeit der Angebote.

Notfalls vorher Bieterfrage stellen

Bieter sollten den Auftraggeber stets vorher schriftlich fragen, ob sie von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweichen dürfen. Anderenfalls droht regelmäßig der Angebotsausschluss.

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