15.11.2019Fachbeitrag

Beihilfe 070

Beihilferecht: Steuervorteile für spanische Fußballvereine legal

Das  Gericht  der  Europäischen  Union  (EuG)  widerspricht der  Kommission  zu  staatlichen  Beihilfen  für  spanische
Fußballvereine (EuG, 26.02.19, T-865/16).

Steuerbegünstigungen für vier spanische Vereine

Ein  spanisches  Gesetz  aus  dem  Jahr  1990  verpflichtete  alle Profifußballvereine,  sich  in  (Sport-)  Aktiengesellschaften (SAG) umzuwandeln. Professionelle Sportvereine, die in den Vorjahren  einen  Überschuss  erwirtschafteten,  durften ausnahmsweise  weiterhin  als  Sportvereine  tätig  sein.  Davon machten  vier  Vereine  Gebrauch,  denn  als  Vereine  ohne Gewinnerzielungsabsicht  profitieren  sie  von  einem ermäßigten Einkommensteuersatz.

EU-Kommission: Steuerregelung als rechtswidrige Beihilfe

Die  EU-Kommission  stufte  diese  Steuerregelung  als rechtswidrige Beihilfe ein.

EU-Kommission kann Vorteil der Vereine nicht hinreichend nachweisen

Nach  Ansicht  des  EuG  würdigte  die  Kommission  den Sachverhalt falsch und wies rechtlich nicht hinreichend nach, dass die Steuerregelung den Fußballvereinen einen Vorteil im Vergleich zu den SAG verschafft.

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